Hallo,
ganz klar: Der Fahrer ist für die Sicherheit des Fahrzeuges verantwortlich; und somit auch für die Ladungssicherung. Vom Prinzip hat das Personal eine Transportpflicht für den/die Patienten. Darüber hinaus können Gepäckstücke etc. mitbefödert werden, wenn hierfür eine geeignete Ladungssicherung möglich ist. Ansonsten muss die Mitnahme anderer Gegenstände entfallen. Es wird ja auch keiner auf die Idee kommen einen Schrank des Patienten von der Wohnung ins Altenheim zu transportieren.
Ordnet ein Unternehmer in einer Anweisung an, dass Rollstühle etc. mitzutransportieren sind, muss er auch eine geeignete Ladungssicherung hierfür vorhalten.
Gruß
Michael