1.Frage Haftung + Verantwortung: ganz klar der Fahrzeugführer bzw. der Rettungsdienstleister.
Transport von solchen Geräten wird öfters gemacht aber wehe es passiert etwas.
Dann wird sicher der Geschädigte “nichts mehr wissen“. Kommt es durch einen im KTW nicht richtig gesichertem Rollstuhl zum Unfall ist der Erste Anlaufpunkt der Fahrzeugführer, nicht der Halter! Bedeutet dann: § 223 Körperverletzung
2.Frage Wie wird’s gemacht:
Sehen wir einmal die Praxis; Im Krankentransport kommt es oft vor das viele Taschen u.Geräte dem Patienten mitgegeben werden.(Manchmal ist der halbe Kleiderschrank dabei)
Dies muss aber alles überschaubar bleiben, der beim Patient sitzende Betreuer (RS) hat trotz Rollator/Rollstuhl noch Platz zum Sitzen. Das “Gepäck“ist mit Spanngurt/Halteband zu sichern.
Weitere Frage:
Ist es ein zusammenklappbarer Rollstuhl oder gar ein Elektrorolli ? Auf “Transport-Experimente“ mit Elektrorolli sollte sich niemand einlassen. Der KTW-Krankentransportwagen ist kein Gütertaxi oder Lieferwagen !
>>> Geht es dem Patient dann während der Fahrt unerwartet schlecht musst Du das ganze Zeug beiseite räumen oder gar raus auf die Straße kippen um Arbeitsplatz zu schaffen !!! <<<
Die Rettungsdienstfahrzeuge sind Weltweit verschieden (Platz/Raummaße) darum muss jedes Team selbst abschätzen was mitgenommen wird und was nicht bzw. wer und was versichert ist.