Transport eines Patientenrollstuhles im KTW - rechtliche Lage?
Vor einiger Zeit gab es ein Urteil, daß das RD-Personal Gepäckstücke von Patienten auf Anweisung seines Arbeitgebers mitnehmen muss. Damals gab es für den Mitarbeiter eine Abmahnung, welche bestätigt wurde.
Wie ist es nun mit Patientenrollstühlen? Der Patient wird in den Tragestuhl gesetzt, welcher vorschriftsmäßig im Fahrzeug verankert werden kann.
Der Rollstuhl wird zwischen den Begleitersitz und den Tragentisch geklemmt.
Allerdings ohne Gurte bzw. ohne spezielle Haltevorrichtung.
Wer haftet im Falle eines Unfalls für Schäden, welche durch den evtl. herumfliegenden Rollstuhl entstehen (Verletzungen des Transportführers, bzw. des Patienten)?
Wer haftet im Falle eines Schadens am Rollstuhl?
Muß die Versicherung des Arbeitgebers zahlen oder kann Sie sich auf "grobe fahrlässigkeit" berufen?
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