Moin moin,

mal wieder ´ne Frage an Euch:
Es ist ja häufig zu hören (und auch hier im Forum zu lesen), dass Rettungsassistenten lediglich als Rettungssanitäter eingestellt werden.
Zu welchen Aufgaben ist derjenige dann verpflichtet? Darf er als RettAss auf einem RTW eingeteilt werden?
Wie sieht es mit der Verantwortung aus?
Kurz und gut: Hat er die Rechte und Pflichten eines RettAss (was ja seiner Qualifikation entspricht) oder die eines RettSan (was seinem Arbeitsvertrag entspricht)?

Gruß, Mr. Blaulicht