Richtig.
Und der Sicherheitsbeauftragte ist nicht die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, § 5ff - siehe dazu alleine schon die Anforderungen, die § 7 nennt.
Richtig.
Und der Sicherheitsbeauftragte ist nicht die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, § 5ff - siehe dazu alleine schon die Anforderungen, die § 7 nennt.
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