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Thema: Rechtliches + TR-BOS + Zubehör

  1. #1
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    Rechtliches + TR-BOS + Zubehör

    Ich denke ich bin auf dem richtigen Weg,
    wollte mich aber dennoch "vergewissern" ob ich nicht irgendwas übersehen habe.

    (Schlussfolgerung A=reale Frage)
    (Schlussfolgerung B=Gedankenspielerei, so'n rechtliches wirrwarr macht mir irgendwie Spaß)

    1. Um ein Gerät auf einer BOS Frequenz betreiben zu dürfen müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein, richtig?
    - TR-BOS zugelassen
    - Frequenz muss "dir" zugeteilt sein

    2. Um dem laufenden Gerät "zuhören zu dürfen" bzw. die Informationen verarbeiten zu dürfen:
    - Das Empfangene muss an dich gerichtet sein.

    3. ein verwendetes Zubehör hat nicht speziell nach TR-BOS geprüft zu sein (z.b. Kopfhörer), darf aber den Funkverkehr nicht stören oder beeinträchtigen richtig?

    Daraus folgt:
    A. Ein TR-BOS zugelassenes 2m Gerät, auf einer uns zugewiesenen Frequenz darf mit 0815 Kopfhörer zum dienstlichen Sprechfunk verwendet werden?

    B. Ein TR-BOS zugelassenes 2m Gerät, auf einer uns für den digital-alarm zugewiesenen Frequenz darf eingeschaltet sein,(?) solange kein "Zuhörer" an Informationen gelangt, die nicht für ihn bestimmt sind
    (z.B. Lautstärke auf null), (?)
    unabhängig davon ob man mit den Ohren POCSAG dekodieren kann oder nicht ist ein lautes mithören nicht zulässig, da das Signal nicht für eine bestimmt ist.(?)

    Wenn das dannach folgende Zubehör einem nur die für einen bestimmten Informationen zukommen lässt, ist das rechtlich i.o. (?) solange kein zugriff auf Informationen erfolgen kann, die nicht für einem bestimmt sind (?)

    Da das zubehör nicht nach TR-BOS zugelassen sein muss ist es egal ob es eine elektronische Schaltung, ein PC, oder ein dressierter Affe ist (?)
    immernoch unter der Vorraussetzung der Affe gibt einem nur die Informationen die für einen bestimmt sind und verheimlich einem die anderen Informationen...

    Ob der Affe oder der PC (wer auch immer zuverlässsiger ist) die Meldung an ein Display weiter gibt auf der die Fw. Angehörigen im Alarmfall ihre Meldung lesen können, ist somit also genauso irrelevant wie der Affe an sich.(?)
    Solange es noch immer keine Möglichkeit gibt an Infos zu kommen die nicht für einem Bestimmt sind (?)

    Wäre für eure Gedanken dazu Dankbar!

    MfG
    Andi

  2. #2
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    Moin moin,

    was soll ich sagen: Ein netter Versuch, doch decodieren zu dürfen.

    Genau kenne ich die Verordnungen nicht, aber ich denke, dass es beim Zubehör einen kleinen aber bedeutenden Unterschied zwischen einem Kopfhörer und einem PC gibt. Schliesslich verarbeitet ein Kopfhörer die emfangenen Daten nicht, und zweitens ist es mit dem PC möglich, sich auch die anderen Daten zeigen zu lassen.

    Meiner Meinung nach wäre das schon lange usus, wenn es legal wäre.

    Bin also ebenso gespannt, was die juristischen Profis dieses Forums dazu zu sagen haben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    was soll ich sagen: Ein netter Versuch, doch decodieren zu dürfen.
    ja nicht wahr ;-)
    ...und zweitens ist es mit dem PC möglich, sich auch die anderen Daten zeigen zu lassen.
    ...
    Das kann auch ein "falsch" programmierter Melder.

    Und WO ist der unterschied zwischen einer gekauften Lade/Datenschnittstelle aus dem Hause Motorola (LG mit serieller Schnittstelle) und einer Bastellösung?

    Eine "Incredible Machine" mittels Relaisausgang ausgelöst ist ja auch nicht verboten,
    alá Relais schaltet E-Motor - der öffnet eine Falltür - Melone stürzt auf Porzellan - durch das Scheppern weiß die Mannschaft
    "Wir haben Alarm!" :-)
    oder muss das Geschirr dann nach TR-BOS geprüft sein?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    was soll ich sagen: Ein netter Versuch, doch decodieren zu dürfen.
    Wohl eigentlich wahr. Aber dennoch ein DME empfängt schließlich auch alle Aussendungen. Er zeigt sie nur nicht an, bzw. speichert sie nicht nach dem Empfang.

    Wo unterscheidet sich sowas von einem PC, dessen Filter sich durch den normaler Benutzer nicht ändern lassen und der auch nur die Aussendungen speichert, die gemäß Filter erlaubt sind ?

  5. #5
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    Zitat Zitat von alarma
    Das kann auch ein "falsch" programmierter Melder.
    Klar! Wobei die Frage ist, ob ein falsch programmierter Melder auch BOS-konform ist?!? ;-)

  6. #6
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    die Frage ist ober der Melder wirklich falsch programmiert ist

    1) Die FW Blödmannshausen wird über den Rick "Blablubb" alarmiert
    2) die Stadt Blödmannshausen erweißt Ihrem Namen alle Ehre und kauft nur DME I
    3) zusätzlich wird ein DME II beschafft.
    4) an diesen wird per LG ein Riesendisplay angeschlossen

    Also werden nur zugehörige Nachrichten empfangen..

    Es gab mal hier einen Thread zur "legalen" Auswertung
    dort kam halt zur Aussage

    -BOS Konformes Gerät
    -Nur f.d. Empfänger bestimmte Daten
    - Verschluss des PCS

    Aber dir als alter Hase brauche ich nix über die Forensuche zu erzählen

    SCNR
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Hi,

    deine Schlussfolgerungen sind relativ schlüssig, aber wie geagt, dann mußt du auch sicherstellen, dass FMS32 nur deine Meldungen decodiert.
    Habe es bei uns ähnlich gemacht...

    Nur das mir das 2m Gerät zu teuer war ;-)

    Ich habe einen Patron genommen, und werte die informationen über die serielle schnittstelle aus. Somit ist der Empfänger 100% Bos-Konform und es sist sichergestellt, dass wir nur die berechtigten Meldungen empfangen. (Er ist nur auf unsere Rics programmiert)

    Na ja, diese werden dann noch von einen Progi das ich geschrieben habe weiterverarbeitet...
    ( loggen, Nachricht auf Monitor ausgeben, SMS-Verschicken und E-Mails verschicken.)

    Meiner Meinung nach sollte auf diesem Weg die Einhaltung der TR-Bos wie auch der anderen Einschlägigen Rechtslagen eingehalten sein. (Vorrausgesetzt die Empfänger der E-Mails und der SMS sind auch für diese Nachricht bestimmt UND die Smsalarmierung ist nur sekundär)

    Auf deinem Weg sollte es auch gehen, nur wenn du es rechtens machen willst, sollte der Filter in FMS32 richtig eingestellt sein. Ebendso scheidet Poc32 zur decodierung aus, da es die ausgefiltereten Meldungen nicht verwirft.

    Aber für deine Lösung wäre mir das 2m gerät zu teuer.

    Mfg. friend112

    PS. der Raum mit dem PC ist natürlich unter verschluß...
    Ich bin der einzige mit einem Schlüssel
    Wer suchet, der findet!

  8. #8
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    Zitat Zitat von alarma
    [...]Daraus folgt:
    A. Ein TR-BOS zugelassenes 2m Gerät, auf einer uns zugewiesenen Frequenz darf mit 0815 Kopfhörer zum dienstlichen Sprechfunk verwendet werden?

    B. Ein TR-BOS zugelassenes 2m Gerät, auf einer uns für den digital-alarm zugewiesenen Frequenz darf eingeschaltet sein,(?)[...]
    Servus!

    Beim Punkt A stimme ich zu, beim Punkt B wird es schon schwieriger.
    Habt Ihr eine Frequenzzuteilung zum Senden auf Eurem Alarmierungskanal? Wenn nein --> FuG hat auf diesem Kanal nichts verloren...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    Erlischt nicht die TR-BOS Genehmigung wenn du einen Disc Ausgang an das Fug bastelst? und ohne geht leider keine Auswertung bei Pocsag.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    224
    Es erlischt die allgemeine Gerätezulassung sowohl auch die BOS-Zulassung, da ein solcher Eingriff nur einem Amateurfunker mit entsprechender Lizenz gestattet ist und dieser mit dem Gerät (auch nicht zu Testzwecken) keinen Betrieb aufnehmen darf (Obwohl das Gerät im Grunde noch der TR entspricht).

    Allerdings solltest du mal versuchen an der 10pol-Buchse das Signal abzugreifen (funktioniert bei mir ohne Probleme [Anm.: SEL FuG 9]), da z.B. das NF- bzw. LS-Signal weitere Filterstufen durchläuft (Verstärker usw).

    Alles weitere hierzu wurde oben schon genannt.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  11. #11
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    @alex22 + fwmorpheus

    Das mit dem fehlenden Diskri lasst mal meine Theoretische sorge sein.
    habe (auch wenn häufig das gegenteil propagiert wird) zufrieden stellende ergebnisse mit dem einfachen Audio-Ausgang gemacht.

    Nennen wir es mal Glück oder göttliche Fügung.
    Egal.
    Am FuG hats ohne gefunkt :-) am scanner nur mit.

    Scanner keine Zulassung daher -> Raus!

    Ich will in diesem Thread weder Sinn und Unsinn noch technische Probleme durchspielen!
    (gehen wir in diesem Theorie-Spiel mal davon aus das die Technische Seite und die kostenfrage einfach funktioniert, ok?)

    Nur der rein rechtliche Teil ist hier von Interesse.

  12. #12
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    Servus!

    Dann muss ich mich selbst zitieren.
    Zitat Zitat von Quietschphone
    Habt Ihr eine Frequenzzuteilung zum Senden auf Eurem Alarmierungskanal? Wenn nein --> FuG hat auf diesem Kanal nichts verloren...
    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
    Registriert seit
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    Achja,

    dazu wollt ich sagen:
    Ich meine das auf einem TR-BOS konformen Gerät durchaus zusätzliche Kanäle geproggt sein dürfen oder? (korrigiert mich wenns nicht stimmt)

    Wenn jetzt dieser zusätzliche "Kanal" nur eine Empfangsfrequenz aber keine Sendefrequenz aufweist, wäre auch das Problem beeitigt...

    Ist zwar auch wieder eine sehr konstruierte Situation, aber das ist der Rest ja auch...

  14. #14
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    Zitat Zitat von alarma
    Ich meine das auf einem TR-BOS konformen Gerät durchaus zusätzliche Kanäle geproggt sein dürfen oder? (korrigiert mich wenns nicht stimmt)
    Dann korrigiere ich dich mal :)

    Die TR-BOS schreibt unmissverständlich vor, welche Kanäle auf dem FuG drauf sein müssen und auch nur dürfen ;)

    MfG Fabsi

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von alarma
    Achja,

    dazu wollt ich sagen:
    Ich meine das auf einem TR-BOS konformen Gerät durchaus zusätzliche Kanäle geproggt sein dürfen oder? (korrigiert mich wenns nicht stimmt)
    Sei schlau

    hol dir ein fug 11b dann müssen alle Kanäle schaltbar sein ..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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