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Thema: Führerscheinklasse C

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von NWD
    Es ging mir mehr darum das ich es nicht gut finde, wenn ich einen Neuling bei einer Alarmfahrt hinters Steuer setze obwohl ich eine erfahrenere Alternative hätte.
    Doch: genau in solchen Situationen muss der unerfahrene Neuling fahren, WEIL jemand erfahrenes da ist, der erklären und steuern kann.
    Schlimm wird´s erst, wenn der Neuling fährt und KEIN Erfahrener da ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Doch: genau in solchen Situationen muss der unerfahrene Neuling fahren, WEIL jemand erfahrenes da ist, der erklären und steuern kann.
    Schlimm wird´s erst, wenn der Neuling fährt und KEIN Erfahrener da ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Da hast du recht,

    aber man sollte noch bedenken wie derjenige mit dem Fahrzeug fährt wenn es kein Alarm ist.
    Denn wenn der das Fzg. schon nicht unter normalen bedingungen beherscht dann erst recht nicht im Einsatzfall.

    Mfg
    Chris

  3. #3
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    So ist es. Das A und O sind halt gute Ausbildung zu "Friedenszeiten". Dazu gehört halt auch die Fahrerschulung.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Schlimm wird´s erst, wenn der Neuling fährt und KEIN Erfahrener da ist
    Na ja das kommt halt immer auf den Neuling an. Ich hatte meine erste(n) Alarmfahrt(en) auch ohne erfahrenen Fahrer nebendran. Was willste machen, wenn Brand gemeldet ist und einfach keiner kommt? Aber man kann sich ja von den erfahreren Maschinisten schon was abgucken, wenn man nicht selber fährt. Wobei ich einer der wenigen bin die auch bei einer Alarmfahrt bei rechts vor links so langsam machen wie mim Privat-PKW.

    Davor natürlich eine gründliche Einweisung, das ist ganz klar, aber bei uns bekommen Leute, die nicht angemessen fahren, erst gar nicht die Erlaubnis, im Einsatz zu fahren.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    ....rechts vor links so langsam machen wie mim Privat-PKW....
    späßle mach an

    Na du raser !!!

    späßle mach aus

    Ich hoffe dich richtig verstanden zu haben das du nicht mit aller Gewalt der erste bist am Einsatzort, es ist wichtiger anzukommen (ja zeit spielt auch einen Rolle)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    Ich hoffe dich richtig verstanden zu haben das du nicht mit aller Gewalt der erste bist am Einsatzort, es ist wichtiger anzukommen (ja zeit spielt auch einen Rolle)
    So ist es. Aber wenn ich ne weit übersichtliche Kreuzung hab, und seh das da nix kommt bzw. mich alle gesehen haben, dann brauch ich auch net in den 3. runterschalten (wir reden hier von Großfahrzeugen, und nicht vom 3. Gang des MTF, das wär ein bisschen schnell ^^).

    Wenn ich eine Kreuzung hab, die von einem Haus verdeckt ist, dann brems ich halt auf so 15-10 km/h runter, dass ich notfalls stehen bleiben kann.
    Alles schon passiert, obwohl ich bis jetzt auch erst so 25-30 Alarmfahrten hatte (wobei das für mein Alter eigentlich ganz schön viel ist, aber ok, anderes Thema...)

  7. #7
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    Wieviel Tonnen darf man eigentlich mit den C fahren?

  8. #8
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    100 wenn es sein muss

    aber nur mit einem 750 kg Anhänger

    klingt komisch, steht aber

    da
    Geändert von hannibal (03.05.2007 um 09:53 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    Danke dann passt das schon mir wollte jemand weiß machen das man mit den C nur 12 Tonnen fahren darf.

  10. #10
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    Fahrzeuge über 40t benötigen allerdings Einzelgenehmigungen um im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden zu dürfen.

    Also nicht mit Papas 50-Achsigen-Tieflader und 2 Leopard Kampfpanzern auf dem Rücken zur nächten Tankstelle "düsen" um eine Packung Kaugummis zu kaufen...

    Zitat Zitat von http://www.focus.de/auto/autoaktuell/kommentar_aid_24747.html
    ...Voraussetzung für die großen Trucks ist indes eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die derzeit das zulässige Gesamtgewicht von Lkw auf 40 Tonnen beschränkt.

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