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Thema: 2-Meter Feststation im FGH

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    2-Meter Feststation im FGH

    Hallo Leute,

    betreibt von euch jemand eine Feststation für 2-Meter Funk.
    Kann man da auch ein Handfunkgerät benutzen?

    Mfg Woodstock
    Geändert von woodstock (19.04.2007 um 12:59 Uhr)

  2. #2
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    Aus welchen Bundesland kommst du denn?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Bayern,

    macht das Unterschiede?

  4. #4
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    Ja ...
    1. Ist das nicht überall genehmigungsfähig.
    2. Gibts in Bayern auch einige Hürden...
    Laßt sie erstmal genehmigen.
    Mich nerven langsam die Feuerwehren bei uns in Bayern die sich Piratensender bauen und illegal auf 2m funken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ja wenn das so ist, dann lass ich es, aber macht es einen Unterschied, ob ich das Funkgerät mobil einsetzt oder ob ich es fest installiere?
    Es war ja nur so eine Idee, weil wir sowieso ein 2-Meter Funkgerät im Gerätehaus liegen haben, damit die, die nicht mit dem Feuerwehrfahrzeug mitfahren, auch funktechnisch erreichbar sind und wissen was los ist und wos hingeht.
    Wer macht dann die Genehmigung bei Neubeschaffungen...?

    mfg Woodstock

  6. #6
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    Zitat Zitat von woodstock
    Es war ja nur so eine Idee, weil wir sowieso ein 2-Meter Funkgerät im Gerätehaus liegen haben, damit die, die nicht mit dem Feuerwehrfahrzeug mitfahren, auch funktechnisch erreichbar sind und wissen was los ist und wos hingeht.
    Wer macht dann die Genehmigung bei Neubeschaffungen...?

    mfg Woodstock
    Servus,

    wenn des bei euch notwendig ist (Einsatzzahlen, Feuerwehr Größe, usw) solltet ihr überlegen ob ihr eine 4m-Landfunkstelle einrichtet.
    Des ganze sollte dann über die Inspektion laufen, die dann auch des ganze Genehmigen übernimmt.
    Grob gesagt ist es in Bayern einfacher eine 4m-Station zu beantragen als eine 2m.

    Informiere dich einfach auf der HP des STMI und wenn ihr die Anforderungen erfüllt, geht den offizellen weg. So könnt ihr reichlich Problemen aus dem Weg gehen.

    Lesen und die Sache sollte klar sein.

    Einen schönen Frühlingsabend noch
    Geändert von Funkwehrmann (18.04.2007 um 21:29 Uhr)
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  7. #7
    hottek Gast
    Zitat Zitat von woodstock
    Ja wenn das so ist, dann lass ich es, aber macht es einen Unterschied, ob ich das Funkgerät mobil einsetzt oder ob ich es fest installiere?
    Es war ja nur so eine Idee, weil wir sowieso ein 2-Meter Funkgerät im Gerätehaus liegen haben, damit die, die nicht mit dem Feuerwehrfahrzeug mitfahren, auch funktechnisch erreichbar sind und wissen was los ist und wos hingeht.
    2m soll ja ein Einsatzstellenfunk sein und nicht dazu dienen um zwischen Einsatzstelle und Zentrale zu funken, dazu ist ja 4m da. Dort kann dann auch die Leitstelle mithören und bekommt mit was gefunkt wird. Evtl bekommen die dadurch dann auch wichtige Informationen.

    Ansonsten funkt jemand an der Einsatzstelle ewig mit der Zentrale und der PA-Trupp kommt mit dem Notruf nicht mehr durch weil der Funkkanal unnötig belegt ist mit der Diskussion wann das Essen im Gerätehaus auf den Tisch soll usw...

    Das Verbot hat also schon seinen Grund, einsatzrelevante Sachen kann man problemlos über 4m funken, für unwichtige Sachen ( wie das Vesper nach dem Einsatz ;) ) hat sicher jemand ein Handy dabei.

  8. #8
    firefuzzi Gast
    Hallo zusammen .
    Also Genehmigung mal hin und her : wir haben auch ein FuG 11b GP 900
    dazu verwendet. Beschaffe dir ne 2m Feststationsantenne und entspr. Kabel . Das alles aufeinander abstimmen . Dann mußt du nur noch die Antenne vom Fug abschrauben und das Kabel von der Antenne drauf . Zum Besprechen nehme ich einfach die abgesetzte Bedieneinrichtung . Funktioniert bei uns ganz prima. Du solltest natürlich auf den Standort der Antenne und den Blitzschutz achten .

  9. #9
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    13.04.2002
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    285

    2 Meter Fug im GH

    Also Leute!

    Haltet Euch doch bitte an gewisse Regeln die da mal jemand aufgestellt hat.
    Ich weiß, das klingt jetzt wie der große Bruder aber so ist das halt.

    Man muß gewisse Bedingungen erfüllen wenn man ein 2 Meter Festgerät betreiben will.
    Dann darf man das auch nur auf einem bestimmten Kanal in einer Bestimmten Bandlage und Betriensart.

    Warum gibt es solche Regeln? Weil bei so einer installierten Anlage auch ganz schnell andere gestört werden können.
    Stichworte: Antennenhöhe, Sendeleistung, Hauptstrahlrichtung

    Alles hier nachzulesen:http://www.innenministerium.bayern.d...kommunikation/

    Auf dieser Seite gibt es auch den Vordruck zur Genehmigung (Frequenzzuteilung)

    Gruß

    Fukw
    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen und Unwilligen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.

    Wir haben solange soviel mit sowenig versucht, das wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu vollbringen.

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