@haehnle

Kurzform der ergoogelten Informationen:
Zitat Zitat von google
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Google Maps
...
Einzelnutzer dürfen Google Maps, einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen. Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig,...
...
Karten Informationen
...
Die von Google angebotenen Karten-Informationen sind lediglich zu Planungszwecken bestimmt.
...
Ohne eine ausdrücklich von Google an Sie erteilte Lizenz dürfen Sie Google Maps nicht mit in Fahrzeugen installierten, verbundenen oder mit Fahrzeugen kommunizierenden Produkten, Systemen oder Anwendungen verwenden, die zur Navigation, Positionierung und Abfertigung von Fahrzeugen, zur Verkehrsleitung in Echtzeit, zur Fuhrparkverwaltung oder ähnlichen Zwecken geeignet sind.
...
bis dahin ist alles ok!
aber:

in den Dienstleistungsbedingungen
Zitat Zitat von google
Keine automatisierten Anfragen

Ohne im Voraus eine Erlaubnis von Google erhalten zu haben, dürfen Sie keine automatisierten Anfragen irgendeiner Art an Googles System senden. Beachten Sie bitte, dass "automatisierte Anfragen" ebenso jede Software einschließt, die Anfragen an Google schickt, um den "Rank" (Qualität) einer Website für unterschiedliche Suchanfragen zu erhalten.
Daraus schließe ich:
- Es ist erlaubt Software zu entwickeln die den Google-Dienst automatisch bedient um z.B. Streckenplanung durchzuführen.
- Diese gewonnenen Informationen dürfen aber nur intern genutzt werden (ist für eine HiOrg kein problem)
- Jeder Enduser benötigt eine Einzelerlaubnis durch google