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Thema: Zentrale im Gerätehaus

  1. #16
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    Was ich vor den ganzen Spielkram noch am wichtigsten finde ist eine anständige Schließanlage(keine Schießanlage *g* ;). Am besten mit Chips oder Karten. Die sind einfach selber zu programmieren, und jeder bekommt nur dazu zugang, wo er auch hin soll/darf. Auch diese Systeme lassen sich sehr schön mit Alarmlicht, automatischem Tür entriegeln etc. verbinden....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #17
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    Zitat Zitat von 112-feuerwehr-112
    Ich lach mich schlapp. Diese Liste müsste ich mal unserem Bürgermeister vorlegen. Der wirft mich gleich durch die, noch geschlossene, Tür.
    Wir sind eine Gemeinde mit 3500 Einwohnern und haben 32 Ortsteile auf 44 km/2 verteilt. Bei uns gibt es 6 Ortsfeuerwehren in denen zum Teil katastrophale Zustände herrschen. Eine Ortsfeuerwehr hat nicht mal eine Toilette, die gehen auf's ToiToi. Wasser wurde in Eigeninitiative ins Gerätehaus gelegt damit man sich nach einem Einsatz wenigstens mal (mit kaltem Wasser) die Hände waschen kann. Das Einsatzfahrzeug der besagten Wehr ist aus dem Jahr 1960. Da dauert das vorglühen und anlassen so lange das sich manche Einsätze schon erledigt haben.
    Schönes Osterfest noch! Daniel
    Das hört sich sehr danach an, als lässt man diese FF aus "wirtschaftlichen Gründen" aussterben... und legt die dann zusammen.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #18
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    Zitat Zitat von Krauser
    Also wir sind eine Stadt mit 8500 Einwohnern und vier Ortsteilen in HE, mit Bundesstraße, Bahnstrecke (Nord-Süd Verbindung),Industrieanlagen, Dichtbesiedelten Historischen Ortskern, 27 Landwirte die Aussiedlerhöfe haben und viel Wald.
    Da stellt sich doch erst mal die Frage:
    1. Habt ihr schon eine Zentrale ?
    2. Habt ihr im Gerätehaus bereits ein ortsfestes 4m Gerät ?
    3. Habt ihr ein ortsfestes 2m Gerät ?

    Wenn alle drei Fragen mit NEIN beantwortet werden, brauchst du gar nicht weiterplanen.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #19
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da stellt sich doch erst mal die Frage:
    1. Habt ihr schon eine Zentrale ?
    2. Habt ihr im Gerätehaus bereits ein ortsfestes 4m Gerät ?
    3. Habt ihr ein ortsfestes 2m Gerät ?

    Wenn alle drei Fragen mit NEIN beantwortet werden, brauchst du gar nicht weiterplanen.
    e.
    Hms, Spielverderber ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #20
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da stellt sich doch erst mal die Frage:
    1. Habt ihr schon eine Zentrale ?
    2. Habt ihr im Gerätehaus bereits ein ortsfestes 4m Gerät ?
    3. Habt ihr ein ortsfestes 2m Gerät ?

    Wenn alle drei Fragen mit NEIN beantwortet werden, brauchst du gar nicht weiterplanen.
    e.
    zu 1 NEIN
    zu 2 Nein
    zu 3 Nein

    Dies ist der neuanfang es hat sich des öfteren gezeigt das ein 4 Metergerät angebracht wäre bzw 2 Meter, Stadtfunk.
    Ps: Der Raum steht seit 1980 leer der dafür vorgesehn ist.
    Gruß Krauser

    Unser Freizeit für Ihre Sicherheit (FFw)
    Runter kommen sie alle und wir sind da (WF)

  6. #21
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    Zitat Zitat von Krauser
    zu 1 NEIN
    zu 2 Nein
    zu 3 Nein

    Dies ist der neuanfang es hat sich des öfteren gezeigt das ein 4 Metergerät angebracht wäre bzw 2 Meter, Stadtfunk.
    Ps: Der Raum steht seit 1980 leer der dafür vorgesehn ist.
    @Krauser,
    dann ist dein Unterfangen zum scheitern verurteilt.
    Weil es vom HMdI nicht genehmigt wird.
    Es gibt einen Erlass des HMdI, in dem geregelt ist, welche Feuerwehren überhaupt ortsfeste Funkanlagen genehmigt bekommen.
    Gruß
    e.
    Geändert von Ebi (09.04.2007 um 11:28 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #22
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    Hallo,

    eigentlich braucht man nur eine Sache: Gutes ausgebildetes Personal.
    Welche Führungsmittel die dann benötigen ist zweitrangig.
    Also erst Gedanken über Taktik, Aufgabe, Ausbildung und Personal machen und dann um Technik.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  8. #23
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Na wenn das so ist, dann werde ich doch einfach Feuerwehrdisponent. Wenn was los ist, einfach Melder drücken, der Rest wird von selbst erledigt.
    Läuft in RLP weitestgehend so und nennt sich dann FEZ.


    Übrigens sind in manchen (allen?) Ländern auch 2m-Geräte als Feststationen genehmigungspflichtig.

  9. #24
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    Hallo !

    Genehmigungspflichtig sind sie grundsätzlich!
    Es gibt aber Bundesländer in denen der Betrieb von 2m Feststationen nur eingeschränkt erlaubt ist.
    Darunter fallen die Leitfunkstellen, Zentralen Leitstellen und die ELW 3 (ELF-2) des Landes Hessen.In Hessen wird der Betrieb von Feuerwehreinsatzzentralen der Städte und Gemeinden nicht mehr genehmigt, somit ist eine Ausrüstung mit Funkgeräten in Feuerwehrhäusern in Hessen nicht zulässig sofern sie nicht unter o.a. Stellen fallen.
    I believe on Digitalfunk

  10. #25
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    Zitat Zitat von überhose
    Läuft in RLP weitestgehend so und nennt sich dann FEZ.
    Bezüglich der Äußerung von jemand vorher (bin grad zu faul um nachzuschauen) der sagte, dass nur die LS alarmieren darf:

    Ist ein RLP nicht so. Jede Verbandsgemeinde hat eine sogenannte FEZ (Funkeinsatzzentrale). Die LS alarmiert, sobald die FEZ besetzt ist, gibt die LS den Einsatz quasi an die ab und hat nichts mehr damit zu tun. Wenn nachalarmiert oder eine Nachbarwehr oder sonstwer alarmiert werden muss, dann wird das durch die FEZ getan.
    Die Leitstelle wird nur noch kontaktiert, um zu melden, dass der Einsatz wieder vorbei ist und die Fahrzeuge wieder alle einsatzbereit.

  11. #26
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    In Hessen aber nicht, dort wird nur von einer der 24 Zentralen Leitstellen ( 7 davon sind Leitfunkstellen ) alarmiert, und um dort ging es!
    I believe on Digitalfunk

  12. #27
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    Oh sorry, hatte überlesen, dass sich die Feuerwehr in Hessen befindet, hatte gedacht, Standort ist noch unklar...

  13. #28
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    Zitat Zitat von Ebi
    @Krauser,
    dann ist dein Unterfangen zum scheitern verurteilt.
    Weil es vom HMdI nicht genehmigt wird.
    Es gibt einen Erlass des HMdI, in dem geregelt ist, welche Feuerwehren überhaupt ortsfeste Funkanlagen genehmigt bekommen.
    Gruß
    e.
    Hinweise für
    Beschaffung und Betrieb
    von Endgeräten im nichtpolizeilichen BOS-Funk


    Nachstehende Informationen geben den langjährig eingeführten Regelungsbestand hinsichtlich der Beschaffung von BOS-Funk-Endgeräten durch kommunale Stellen, durch Hilfsorganisationen bzw. im Rettungsdienst tätige Institutionen wieder und schaffen keinen neuen Regelungstatbestand:


    2m-Band

    Die Betriebsfrequenzen im 2m-Band der nichtpolizeilichen BOS dienen grundsätzlich der Kommunikation an Einsatzstellen. Daran orientiert sich auch die mögliche fernmeldetechnische Ausstattung.

    Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
    · Funkgeräte des Typs FuG 10 und FuG 11b als tragbare bzw. bewegliche Geräte

    Anmerkung:
    Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation (welche u.a. auch eine Einzelgenehmigung der RegTP erfordert).

    Die FuG sind mit den Kanälen 31, 50, 51, 53, 55, 56 in der Betriebsart W/U (für FuG 11b im Wenigkanalmodus) zu bequarzen/ zu programmieren. Bedarfsweise (im Einsatzbereich vorhandene Gebäude-/Tunnelfunkanlagen) können zusätzlich die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart bG/U bequarzt / programmiert werden (für FuG 11b ebenfalls im Wenigkanalmodus). FuG 11b sind grundsätzlich im Wenigkanalmodus zu betreiben.

    Ausschliesslich in den Fahrzeugen des Typs „ELW 2“ gemäss gültiger DIN in der FÜGrTEL (gemäss KatS-Konzept):
    · Funkgeräte des Typ FuG 9 als bewegliche Geräte

    Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
    Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
    Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !


    4m-Band

    Das integrierte Sprechfunknetz der nichtpolizeilichen BOS in Hessen ist im 4m-Band für Sprechfunkverkehr mit Geräten mit 10W Ausgangsleistung ausgelegt und sieht darin eine bevorrechtigte Alarmierung durch die Zentralen Leitstellen vor. Daran orientiert sich auch die zulässige fernmeldetechnische Ausstattung.

    Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
    · Funkgeräte des Typs FuG 7 und FuG 8b (-1) als bewegliche Geräte, auch mit FMS-Zusätzen (gemäss TR-BOS geprüft)

    Ausschliesslich für Brandschutzaufsichtsdienststellen / Leitung von Berufsfeuerwehren sowie für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Ausnahmen für die Landesverbände der Hilfsorganisationen sind im Einzelfall möglich):
    · Funkgeräte des Typs FuG 13 als tragbare Geräte
    Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass mit dem FuG 13 aufgrund geringer Ausgangsleistung und Antennenverlusten der Wendelantenne keine flächendeckende Funkversorgung besteht.

    Feststationen sind ausser für die IuK-Zentralen (KatS) nur genehmigungsfähig für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 oder wenn für die Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben erforderlich (dazu zählen ggf. auch Aufgaben auf Verkehrswegen gemäss §23 HBKG). Pro Kommune sollte in der Regel nur ein Standort mit einer Feststation (ein oder zwei Funkgeräte) ausgerüstet werden.
    Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (eine einsatztaktische Notwendigkeit kann u.a. zur Koordination lokaler Einsatzkräfte bei flächigen Schadenslagen (z.B. Unwetter) auf Reserve- oder Ausweichkanälen ggf. im W/O-Betrieb bestehen – daher ist ggf. auch hier ein zweites 4m-Funkgerät sinnvoll).
    Darüber hinaus sind Feststationen in ständig besetzten Feuerwachen (Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren) zulässig.

    Im Bereich des Rettungsdienstes sind Feststationen nur in solchen Rettungswachen sinnvoll und genehmigungsfähig, in denen ausser den hauptamtlich besetzten Rettungsmitteln weitere Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, welche im Bedarfsfall durch nachalarmiertes Personal als Verstärkung des Rettungsdienstes besetzt werden können. Die einsatztaktische Notwendigkeit der Feststation ist durch den Träger des Rettungsdienstes zu bestätigen.

    Feststationen im Bereich des Katastrophenschutzes sind in der Regel einsatztaktisch nicht sinnvoll und daher nicht zulässig, über Ausnahmen entscheidet das Innenministerium.
    Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !


    Allgemeines

    Überleiteinrichtungen „Funk-Funk“ oder „Funk-Draht“ (als Anschaltung an öffentliche Telekommunikationsnetze) sind nicht zulässig.

    Systeme zur HF-Leistungsverstärkung von Funkanlagen sind nicht zulässig (z.B. entsprechende („aktive“) Ladehalterungen für Handfunkgeräte).

    Alarmgeber sind nur in ELW 2 gemäß gültiger DIN (als Ausfallreserve der Leitstelle) zulässig.

    Der Betrieb von relaisstellenfähigen Geräten und die Anschaltung von Relaisstellenzusätzen ist nur in ELW 2 gemäss gültiger DIN zulässig. Der Betrieb als Relaisstelle bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des Innenministeriums.

    Aufzeichnungseinrichtungen für Sprache oder Daten (5-Ton-Folgen, FMS) sind nur für den für die jeweilige Funkanlage bestimmten Funkverkehr zulässig, ggf. ist die Datenauswertung technisch entsprechend zu begrenzen. Ein Betrieb der Aufzeichnungseinrichtung ausschliesslich für die Dauer eines eigenen Einsatzes auf den hierfür verwendeten Kanälen ist eine hinreichende Begrenzung im Sinne dieser Regelung.


    HMdI, Ref. V2
    Februar 2004




    Einen Löschzug nach FwDV 5 haben wir.
    In der Kommune ist noch keine Feststation.
    Mit dem Brandschutzaufsichsdienst denke ich wird auch kein Problem.
    Gruß Krauser

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  14. #29
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    Eigentliches Thema

    Ach so, Eigentlich wollte ich etwas anderes wissen. Aber den noch danke das sich mache hinstellen und schreiben das es geht nicht, so etwas sagen zu können fehlt glaube ich den Leuten das Hintergrund wissen, was man natürlich erfragen kann.
    "Hallo, wir sind gerade dabei eine neue Zentrale zu planen und jetzt bin
    ich auf der suche nach sinnvollen Sachen die man im Gerätehaus in die Zentrale einbauen kann."
    Gruß Krauser

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  15. #30
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Bezüglich der Äußerung von jemand vorher (bin grad zu faul um nachzuschauen) der sagte, dass nur die LS alarmieren darf:

    Ist ein RLP nicht so. Jede Verbandsgemeinde hat eine sogenannte FEZ (Funkeinsatzzentrale). Die LS alarmiert, sobald die FEZ besetzt ist, gibt die LS den Einsatz quasi an die ab und hat nichts mehr damit zu tun. Wenn nachalarmiert oder eine Nachbarwehr oder sonstwer alarmiert werden muss, dann wird das durch die FEZ getan.
    Die Leitstelle wird nur noch kontaktiert, um zu melden, dass der Einsatz wieder vorbei ist und die Fahrzeuge wieder alle einsatzbereit.
    Kann ich nur bestätigen! Bin auch in RLP tätig und bei uns ist das genau so.

    Wir sind Stützpunktwehr für 4 andere Orte, die jeweils nur ein kleines Gerätehaus mit und nur die nötigsten Fahrzeuge haben.

    Wir haben ebenfalls, wie in RLP üblich eine FEZ.

    Mal zur Ausstattung:
    Wir haben gerade Anfang des Jahres unsere FEZ komplett überarbeitet.

    Nun haben wir:

    - 2 4m-FuGs fest
    - 1 2m-FuG fest
    - mit 2 Funktronic Major 2
    - Sonnenburg-Alarmgeber, der per PC angesteuert wird
    - ELA mit Durchsagemöglichkeiten in alle Räume des Gerätehauses
    - 4 ISDN-Telefone
    - 2 PCs mit entsprechender Dispo-Software, Gefahrgutsoftware,...
    - 1 FAX-Drucker-Scanner-Kombigerät-
    - DSL Anschlus
    - ISDN-Anschluss
    - einen analogen Telefonanschluss für den Notfall
    - USV für alle Geräte der FEZ
    - ext. Einspeisung für ein Stromaggregat für die Versorgung des Gerätehauses
    - Digitale Funkaufzeichnung
    - EIB-Steuerungsboard für die Hauselektronik (Beleuchtung, Tore, Türöffner,...)

    Soweit zu unserer Ausstattung.

    Und zumindest in RLP ist es so, dass die jeweiligen FEZs ihre Einsätze selbst leiten und nicht die Leitstelle. Die hätten viel zu tun, wenn sie dies auch noch übernehmen müssten.

    Gruß
    Sebbel2
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

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    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

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