Hallo !
Genehmigungspflichtig sind sie grundsätzlich!
Es gibt aber Bundesländer in denen der Betrieb von 2m Feststationen nur eingeschränkt erlaubt ist.
Darunter fallen die Leitfunkstellen, Zentralen Leitstellen und die ELW 3 (ELF-2) des Landes Hessen.In Hessen wird der Betrieb von Feuerwehreinsatzzentralen der Städte und Gemeinden nicht mehr genehmigt, somit ist eine Ausrüstung mit Funkgeräten in Feuerwehrhäusern in Hessen nicht zulässig sofern sie nicht unter o.a. Stellen fallen.