Hallo,

traurig, dass es in D schon so weit gekommen ist. Allerdings würde mich in diesem Fall konkret die Anklageschrift interessieren, denn ein Verstoß gegen §323c StGB ist mir hier nicht direkt erkennbar. Wenn der Zeitungsartikel richtig liegt, dass es sich um einen RettSan handelt, kann man ihm im besten Fall das Auslassen der BZ-Bestimmung vorwerfen, denn EKG-Befundung ist wohl kaum seine Aufgabe.
Desweiteren halte ich es für eine interessante Entwicklung, dass ein Gericht Anweisungen eines Arbeitgebers bei der Anklage- bzw. Urteilsfindung zu Rate zieht. Desweiteren interessiert mich, ob der Gutachter festgestellt hat, dass das Verhalten des Beklagten der Patientin geschadet hat. Hat jemand hier weitergehende Informationen?

Gruß,
Sebastian