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Thema: Defi aus RTW entwendet

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von hannibal
    Wer in Problembezirken nicht aufpasst und abschließt ist selber Schuld...
    Nee eben nicht.. traurig genug das man sowas überhaupt machen muss !!!
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  2. #2
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    220
    Und wo bleibt die Zivilcourage in so einem Fall? - und einen Defi zu klauen könnte man mit Sicherheit schon als fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung werten

  3. #3
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von alex_k63
    einen Defi zu klauen könnte man mit Sicherheit schon als fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung werten
    http://www.myvideo.de/watch/876136

  4. #4
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    Zitat von alex_k63
    einen Defi zu klauen könnte man mit Sicherheit schon als fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung werten
    mhhh ich hab zwar auch net soviel ahnung was das rechtliche anbetrifft das mal vorweg aber warum sollte das fahrlässige tötung o.ä. sein? die besatzung muss dafür sorgen, dass die DIN-Norm eingehalten wird und somit ist ein Defi mitzuführen, wenn sie dies nicht tun könnte doch die besatzung wegen fahrlässiger tötung, wenn es darauf ankommt angezeigt werden und nicht der jenige der es geklaut hat?! kein defi an board - kein status 2 und somit kein patient, der gefährdet wird.

    wer bezahlt den spaß eigentlich? kann die besatzung dafür zur rechenschaft gezogen werden, wenn etwas ausm auto verschwindet?

  5. #5
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    Hallo zusammen!

    Die "Wegnahme" eines DEFI ist im Normalfalle ein "normaler" Diebstahl im Sinne des § 242 StGB. Ist das Fahrzeug verschlossen und muss vor dem Diebstahl erst gewaltsam geöffnet werden ist es "schwerer Diebstahl" im Sinne des § 243 StGB.

    Soviel zum Grundsatz!

    In wie weit eine "fahrlissige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung" in Betracht kommen könnte, kommt auf den Einzelfall an. Einen derartigen Tatvorwurf zu interpretieren, bedarf es dann aber auch entsprechendem Geschick seitens der zust. Ermittlungsbehörden! Denn dann muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und der körperlichen Folgen des zu Behandelnden bestehen.

    MfG

    Poli
    Geändert von Poli (31.03.2007 um 12:12 Uhr)

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