Die Verordnung umzusetzen so wie sie da steht währe ein Finanzielles Fiasko da da durch jeden Wellenbrecher in nem Stadioninnenraum ca 500 Stehplätze verloren gehen, und die Wellenbrecher dann ja schon nach 5 Stehplatzreihen was 5m nach der vorderen Bühnenabsperrung betrifft beginnen müsste, dann der Zwischenraum mitgerechnet zwischen den Absperrungen ergibt nochmals 2 Reihen, normalerweise sind zwischen der vordern Absperrung und den ersten Wellenbrecher ca 15m und beim 2ten 25m so dass der 2te Wellenbrecher meistens kurz vorm FOH (Mischpultturm abschliesst).Zitat von tower911
Und wenn man diese Verordnung genau nehmen würde, müssten diese Wellenbrecher in jeder kleinen Veranstaltungshalle aufgebaut werden.
Bezüglich der beweglichkeitseinschränkung, ich hab selber schon genug Kräfte erlebt denen der Fotoaparat abgenommen wurde, einmal wurde sogar die komplette Wachbereitschaft ausgewechselt auf Druck des Production Managers, da sich immer wieder die kräfte zugang zur Bühne verschafft haben, dort den Ablauf gestört haben usw.
Mittlerweile gibt es auch Tourmanagments die sich schriftlich Bestätigen lassen dass nicht fotografiert werden darf im Bereich hinter der Bühne mit gleichzeitig aufgeführter Strafe sollte es zu einer nicht beachtung kommen.