OT:
Zitat Zitat von tower911
Ihr dürft als Brandsicherheitswache nachher eh nur Empfehlungen geben. Wenn die ihre Plakate direkt am Scheinwerfer aufhängen, dürft ihr auhc nur empfehlen das Plakat abzuhängen. Weisungsbefugt seid ihr da nicht. Aber da das die meisten nicht wissen, tun alle im Regelfall das was die Feuerwehr ihnen sagt :-)
Gibt es dazu ne Quelle?

Mein Stand für NRW ist der hier:
FSHG
II. ABSCHNITT: Vorbeugender Brandschutz
§ 7 Brandsicherheitswachen
(3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

Quelle: www.feuerwehrmann.de/informationen/FSHG.htm
Gruß
Reissdorf