OT:
Gibt es dazu ne Quelle?Zitat von tower911
Mein Stand für NRW ist der hier:
FSHG
II. ABSCHNITT: Vorbeugender Brandschutz
§ 7 Brandsicherheitswachen
(3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.
Quelle: www.feuerwehrmann.de/informationen/FSHG.htm
Gruß
Reissdorf