Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.
Gruß
Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.
Gruß
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
/Ironie an/
Herr XXXX und Frau YYYYYY,
beide freiberufliche Mitarbeiter der GEZ, während ihrer
Berufsausübung.
Beide tragen die berufsübliche Augenbinde, damit sie nicht in fremde Fenster
schauen können, sie könnten sich ja sonst strafbar machen :-)
/Ironie aus/
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
OK, da hast du wohl recht. Ab jetzt werd ich jeden, der es wagt, ohne zu fragen in mein Fenster zu schauen (zählen eigentlich die Fenster meines Autos auch?), sofort anklagen...Zitat von fwmorpheus
Nein, da Auto nicht Wohnung ist. Deshalb darf der Schnittlauch auch dein Auto ohne Beschluss durchsuchen.
Gruß
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
@fwmorpheus,Zitat von fwmorpheus
da bin ich aber mal auf die rechtliche Grundlage gespannt.
Bitte mal eine nähere Erklärung, dass man (wer auch immer) nicht in eine fremde Wohnung sehen darf :-)
Mal zur rechtlichen Sache des zweiten Beitrags:Zitat von fwmorpheus
----Auszug aus ADAC Motorwelt 5/2000
Beamtenbeleidigung
Kein Pardon von Vater Staat
.....Anders jedoch bei verächtlichen Kränkungen wie "Ihr seid wie Schnittlauch - außen grün, innen hohl".
Da gibt es kein Pardon von der Polizei.
----
soviel dazu.
e.
Geändert von Ebi (24.03.2007 um 15:38 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Gibts mitlerweile eigentlich blauen Schnittlauch?Zitat von Ebi
Oder alternativ ein blaues Gemüse, welches innen hohl ist?
*ggg*
MfG Fabsi
Um jetzt mal ganz vom Thema abzuweichen: Bei dem Satz: "Ihr seid wie Schnittlauch - aussen grün und innen hohl" ist ja wohl das Wort "hohl" die Beleidigung. Alles andere wäre lediglich ein Vergleich - und Verghleichge sind nicht strafbar.
Zweitens muss jemand direkt beleidigt werden. Eine allgemeine Äußerung kann einen Einzelnen nicht beleidigen.
Zum Thema GEZ: Ich habe ein halbes Jahr gebraucht, um meinen Sohn (damals 5 Jahre alt) von der GEZ zu befreien.
Gruß, Mr. Blaulicht
BTT:
zwei kleine Geschichten am Rande:
1. Es klingelt an der Haustür. Ein Typ der GEZ steht vor der Tür und fragt ob sich bei uns irgendwas geändert hat. Nein, dann fängt er mit unserem Auto an, den meine Frau ist Tagesmutter und ich hatte einen Werbeaufkleber für die Internetseite hintendran. Also sagt der Typ doch allen ernstes, das deswegen GEZ-Gebühren fällig werden. Ich sage darauf, das das mein Auto sei, und meine Frau aus versicherungstechnischen Gründen eh keine Tageskinder im Auto mitnimmt. Er redet aber weiter und besteht darauf. Dann sage ich zu Ihm er solle mir doch mal das entsprechende Formular zeigen. Daraufhin wühlt er in seiner Tasche und drückt mir einen Zettel in die Hand. Antrag für Firmenwagen, den geb ich ihm zurück, mit den Worten, das Auto ist kein Firmenwagen. Er wühlt hektisch in seiner Tasche und findet leider das richtige Formular nicht. Daraufhin verabschiedet es sich und sagt, er käme in den nächsten Tagen mit dem richtigen Antrag wieder. Ich warte jetzt seit über 3 Jahren auf den Typen.....
2. Ich war letzten in einem Gemeindehaus einer Kirche (nicht ev oder kath.). Dort hing an der Pinwand ein Zettel, das es absolut verboten ist, private Radio/CD- oder Fernsehgeräte mitzubringen und zubenutzten, sondern nur die im Gemeindehaus vorhandenen. Als ich meinen Bekannten fragte, wieso die Info, grinste er nur, und sagte, das die Kirche letztes Jahr eine Nachzahlung im sechsstelligen Bereich hatte.
Also ich würde offiziell die Finger davon lassen, private Radio- Fernsehrgeräte mitzubringen. Inzwischen sind ja sogar Computer GEZ Pflichtig, da diese technisch in der Lage sind, Radio oder Fernsehsendungen zu empfangen. Da ist es egal, ob man eine TV-Karte drin hat oder nicht, den der Internetzugang reicht aus.
GEZ Mitarbeiter haben übrigens nicht das Recht, die Wohnung zu betreten. Man kann diese sogar des Grundstückes verweisen. Ich habe nach der oben erzählten Geschichte meine Nachbarin befragt, die ist Anwältin und teilte mir das so mit. Gilt übrigens auch für andere aufdringliche Leute (Kabel Deutschland)
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