Um jetzt mal ganz vom Thema abzuweichen: Bei dem Satz: "Ihr seid wie Schnittlauch - aussen grün und innen hohl" ist ja wohl das Wort "hohl" die Beleidigung. Alles andere wäre lediglich ein Vergleich - und Verghleichge sind nicht strafbar.
Zweitens muss jemand direkt beleidigt werden. Eine allgemeine Äußerung kann einen Einzelnen nicht beleidigen.
Zum Thema GEZ: Ich habe ein halbes Jahr gebraucht, um meinen Sohn (damals 5 Jahre alt) von der GEZ zu befreien.
Gruß, Mr. Blaulicht