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Thema: GEZ-Gebühren trotz folgender Lage???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Bugs B©
    Was ist wenn man keine Geräte anmeldet, aber man von außen Geräte (Fernseher,Radio, PC) erkennen kann?
    Dann werden die wohl erst recht nicht locker lassen.

  2. #2
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    Dann machen Sie sich strafbar, da dir niemand ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken darf, selbst wenn's offensichtlich ist....

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  3. #3
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Dann machen Sie sich strafbar, da dir niemand ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken darf, selbst wenn's offensichtlich ist....
    Niemand darf ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken? Ziemlich gewagte Rechtsauslegung. Sollte man dass mal durchziehen, wirds ziemlich leer auf den Straßen...

  4. #4
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Dann machen Sie sich strafbar, da dir niemand ohne deine Genehmigung durch dein Fenster gucken darf, selbst wenn's offensichtlich ist....

    Gruß
    Das ist einer der besten Jokes, die ich je gehört habe *ggg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  6. #6
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    /Ironie an/
    Herr XXXX und Frau YYYYYY,
    beide freiberufliche Mitarbeiter der GEZ, während ihrer
    Berufsausübung.
    Beide tragen die berufsübliche Augenbinde, damit sie nicht in fremde Fenster
    schauen können, sie könnten sich ja sonst strafbar machen :-)
    /Ironie aus/
    e.
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    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.
    OK, da hast du wohl recht. Ab jetzt werd ich jeden, der es wagt, ohne zu fragen in mein Fenster zu schauen (zählen eigentlich die Fenster meines Autos auch?), sofort anklagen...

  8. #8
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    Nein, da Auto nicht Wohnung ist. Deshalb darf der Schnittlauch auch dein Auto ohne Beschluss durchsuchen.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  9. #9
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.

    Gruß
    @fwmorpheus,
    da bin ich aber mal auf die rechtliche Grundlage gespannt.
    Bitte mal eine nähere Erklärung, dass man (wer auch immer) nicht in eine fremde Wohnung sehen darf :-)

    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Nein, da Auto nicht Wohnung ist. Deshalb darf der Schnittlauch auch dein Auto ohne Beschluss durchsuchen.

    Gruß
    Mal zur rechtlichen Sache des zweiten Beitrags:
    ----Auszug aus ADAC Motorwelt 5/2000
    Beamtenbeleidigung
    Kein Pardon von Vater Staat
    .....Anders jedoch bei verächtlichen Kränkungen wie "Ihr seid wie Schnittlauch - außen grün, innen hohl".
    Da gibt es kein Pardon von der Polizei.
    ----
    soviel dazu.
    e.
    Geändert von Ebi (24.03.2007 um 14:38 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    Zitat Zitat von Ebi
    "Ihr seid wie Schnittlauch - außen grün, innen hohl"
    Gibts mitlerweile eigentlich blauen Schnittlauch?

    Oder alternativ ein blaues Gemüse, welches innen hohl ist?

    *ggg*

    MfG Fabsi

  11. #11
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    Um jetzt mal ganz vom Thema abzuweichen: Bei dem Satz: "Ihr seid wie Schnittlauch - aussen grün und innen hohl" ist ja wohl das Wort "hohl" die Beleidigung. Alles andere wäre lediglich ein Vergleich - und Verghleichge sind nicht strafbar.
    Zweitens muss jemand direkt beleidigt werden. Eine allgemeine Äußerung kann einen Einzelnen nicht beleidigen.

    Zum Thema GEZ: Ich habe ein halbes Jahr gebraucht, um meinen Sohn (damals 5 Jahre alt) von der GEZ zu befreien.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Zitat Zitat von überhose
    Dann werden die wohl erst recht nicht locker lassen.
    Genau, die gehen dir dann so lange auf den Sack bis dein Papierkorb überquillt...

    Aber was sollst, wenn man die "Werbung" von denen lange genug ungelesen wegschmeisst... hören die irgendwann auf ^^

    MfG Fabsi

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