
Zitat von
fwmorpheus
Lacht net, das ist ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre, und die ist bekanntlichermaßen geschützt.
Gruß
@fwmorpheus,
da bin ich aber mal auf die rechtliche Grundlage gespannt.
Bitte mal eine nähere Erklärung, dass man (wer auch immer) nicht in eine fremde Wohnung sehen darf :-)

Zitat von
fwmorpheus
Nein, da Auto nicht Wohnung ist. Deshalb darf der Schnittlauch auch dein Auto ohne Beschluss durchsuchen.
Gruß
Mal zur rechtlichen Sache des zweiten Beitrags:
----Auszug aus ADAC Motorwelt 5/2000
Beamtenbeleidigung
Kein Pardon von Vater Staat
.....Anders jedoch bei verächtlichen Kränkungen wie "Ihr seid wie Schnittlauch - außen grün, innen hohl".
Da gibt es kein Pardon von der Polizei.
----
soviel dazu.
e.
Geändert von Ebi (24.03.2007 um 14:38 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge