Hi,
auch ein Handfunkgerät in einem Feuerwehrgerätehaus an einer Hochantenne gilt fernmelderechtlich als "Ortsfeste Funkanlage" und bedarf einer Einzelgenehmigung.
Sie muss angemeldet sein (werden).
mfg
e.
Hi,
auch ein Handfunkgerät in einem Feuerwehrgerätehaus an einer Hochantenne gilt fernmelderechtlich als "Ortsfeste Funkanlage" und bedarf einer Einzelgenehmigung.
Sie muss angemeldet sein (werden).
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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