Hi,
auch ein Handfunkgerät in einem Feuerwehrgerätehaus an einer Hochantenne gilt fernmelderechtlich als "Ortsfeste Funkanlage" und bedarf einer Einzelgenehmigung.
Sie muss angemeldet sein (werden).
mfg
e.
Hi,
auch ein Handfunkgerät in einem Feuerwehrgerätehaus an einer Hochantenne gilt fernmelderechtlich als "Ortsfeste Funkanlage" und bedarf einer Einzelgenehmigung.
Sie muss angemeldet sein (werden).
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
wird sie ja auch... Florian Harburg 21/71 oder je nach dem wie weit mensch mit dem gesetz ist auch Hydra Harburg...
naja ich werde mal auf das typenschild gucken und dann mal weiter sehebn.
ähm, als zitierter auch kurz was:
wie soll das dann mit der schaltbandbreite klappen?
9,8 MHz werden die ned haben, oder?
sicher getrennte quarze, aber bring ich die abstimmung bei den alten kisten so hin, das ich 10 MHz breit bin?
das war damals meine überlegung und das wissen, das ich da hatte war aus diversen datenblättern usw.
ich lasse mcih aber gerne eines besseren belehren, wenns den stimmt.
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
Ich habe hier eins, das auf 409(?) GU bequarzt ist und auch funktioniert.
Könnte halt nur beim Mischbetrieb GU/WU eng werden.
MfG
Frank
WU brauche ich nicht... nur GU 499. und wo hast du die quarze her gehabt?
Servus!
Schau mal bei Quarztechnik Daun.
Unter Angabe von Funkgerätetyp und Frequenz solltest Du da alle möglichen Quarze bekommen.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
@ SEG Betreuung
dem Gerät ist der Bandabstand völlig schnuppe, da getrennte Osz. für SE und Empf. vorhanden sind. Ob der Abstand nun 9,8 MHZ von UB zu OB oder 4,6 im 2m Band oder nur 600 khz z.B. Amateurfunk in 2m......die Kiste macht dies problemlos mit. Ich habe von den Dingern zig..bequarzt in allen möglichen und unmöglichen Bandlagen.
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