Hey Leute!

Da ich beruflich relativ viel auf der Autobahn unterwegs bin und somit auch an den ein oder anderen VU hinkomme wo ich anhalte und mich nach verletzten erkundige bzw natürlich auch auf den RD warte und erste Hilfe leiste frage ich mich schon immer wieder ob es nicht sinnvoll währe mir zur Absicherung der Unfallstelle ein gelbes Rundumlicht aufs Dach zu packen da man dieses ja erheblich besser zur Kenntnis nimmt als den normalen Warnblinker und das aufgestellte Warndreieck.

Mich würde dazu natürlich die Rechtslage interessieren! Darf ich das Teil zur Absicherung auf mein Dach packen und anschalten wenn mein Fahrzeug steht?

Thx schon mal für eure Antworten!

ps. BITTE keine Streitereien wegen irgendwelchen §§! Diskussion ok aber wenn es so anfängt wie bei bestimmten SoSi-Threads lasse ich hier zumachen!