Nun gut, eine kleine Rechtskunde für unseren ALEX22. Beweißlastumkehr ist obsolet.
In dem hier vorliegenden Fall handelt es sich um eine sg Whitelist - mit Geräten zugelassener Bauart. Was in der rechtssprache nicht ausschließt das Geräte die nicht aufgeführt sind zwangsläufig verboten sind ( wie mein Vorschreiber Carsten schon sagte ). Die Erteilung einer Sonder- oder Ausnahmegenhmigung oder eine sg ABE ist jederzeit möglich. Und ich zweifele stark an daß das StMI alle Ausnahme- Sondergenehmigungen in "so kuzer" :) Zeit publiziert. Aber ich lasse dir dieses Luftschloss mal und verweise dich in der Angelegenheit an Hr Weissenberger (Leiter der ILS IN) oder Hr Pfeiffer ( Systemadministrator ILS IN). - Du kommst ja aus dem Bereich IN - Die können dir sicher eine rechtskundige Auskunft geben. Der ZRF IN wäre auch noch eine möglichkeit diese Frage anzubringen, da dieser ja der Träger der Einrichtung ist sollte der unbedingt vom betrügerischen Komplott der FA EUROFUNK unterrichtet werden.
Ich glaube aber eher an einen Helm der zu klein geworden ist für den Kopf.





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