Da auch jeder Helfer einer HiOrg/Feuerwehr den Unfall-Verhütungs-Vorschriften des Unfallversicherungsträgers unterliegt, ist die Frage der Sicherheitsschuhe eigentlich klar geregelt. Lt. VBG A1 (oder analog geltenden UVV) ist der Unternehmer (in unserem Fall die HiOrg/Fw) verpflichtet, jedem Helfer die persönliche Schutzaurüstung (PSA) in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die UVV legt dabei auch besonderen Wert auf die "persönliche" zur Verfügungstellung - das heißt, dass PSA, die sich mehrere Helfer teilen müssen, nur in Ausnahmefällen erlaubt ist (z. B. Hitzschutzanzug bei Fw). "Zur Verfügung stellen" heißt grundsätzlich erstmal, dass dies für die Helfer kostenfrei zu erfolgen hat. Allerdings gibt es dann die Einschränkung, dass dies "in erforderlichem Umfang" zu erfolgen hat.

Klingt alles sehr theoretisch und deshalb hier die Kurzform in Klartext: Die HiOrg/Fw muss Dir ein Basismodell der Sicherheitsschuhe kostenfrei zur Verfügung stellen. Willst Du eine Ausführung, die über dieses Basismodell hinaus geht, musst Du die zusätzlichen Kosten dafür selber zahlen.

Beispiel: Standardsicherheitsschuh Schutzstufe S3 kostet rund 90 Euro. Haix Schnürstiefel kostet 160 Euro ... die Differenz von 70 Euro musst Du selber zahlen.