Servus!
[AchtungSonderfallBayern]
Ein Örtlicher Einsatzleiter ist ein Einsatzleiter, der vom zuständigen Kreisverwaltungsleiter (Landrat) bestimmt wird. Diese Funktion wird wohl im Normalfall dem zuständigen Kreisbrandrat übertragen.
Vgl. dazu auch Art. 18 BayFwG und Katastrophenschutz Bayern.
[/AchtungSonderfallBayern]
Gruß
Alex