Servus!
Hier wäre der Entwurf des LFV-Bayern dargestellt.
Gruß
Alex
Servus!
Hier wäre der Entwurf des LFV-Bayern dargestellt.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Da ich das nicht kenne!
was ist der Unterschied zwischen Örtlichen Einsatzleiter und normalen Einsatzleiter???
Weil ich finde in einem Einsatz gibt es nur EINEN Einsatzleiter und keine zwei! oder versteh ich das jetzt falsch??
Servus!
[AchtungSonderfallBayern]
Ein Örtlicher Einsatzleiter ist ein Einsatzleiter, der vom zuständigen Kreisverwaltungsleiter (Landrat) bestimmt wird. Diese Funktion wird wohl im Normalfall dem zuständigen Kreisbrandrat übertragen.
Vgl. dazu auch Art. 18 BayFwG und Katastrophenschutz Bayern.
[/AchtungSonderfallBayern]
Gruß
Alex
Geändert von Quietschphone (03.01.2007 um 20:55 Uhr)
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
aha! jetzt ist mir das schon etwas klarer! Noch ne Frage tritt der ÖEL erst im Fall einer Katastrophe auf oder ist er auch bei jedem "normalen" Einsatz da bzw. Einsatzleiter???
Servus!
Wie im zweiten Link genannt erst ab Katastrophenfall bzw. "knapp drunter", sprich Einsätze, die eine nicht alltägliche Grösse erreicht haben oder wo das Einsatzgebiet z.B. nicht mehr so einfach überschaubar ist, aber trotzdem kein Katastrophenalarm ausgelöst wurde.
Wegen einem 2m² grossen Ölfleck auf dem Gehsteig fährt kein ÖEL an.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
*gggggggggggg* schon klar! *lach*Zitat von Quietschphone
Danke für die Erklärung!!
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