Ok dann oute ich mich mal als gelernter Straßenwärter.
Wenn innerhalb der Ortsdurchfahrt die Verunreinigung zu stande gekommen ist dann ist die Kommune zuständig, nach den Straßenreinigungsgesetzen. Ausserhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt ist der Träger der Straßenbaulast zuständig für die Straßenreinigung. Also hättet ihr theoretisch nur bis zum OD-Stein bzw. OD-Tafel reinigen brauchen. Denn die OD-Steine/-Tafeln kennzeichnen den Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt. Die Ortsdurchfahrt endet nicht immer am Ortsschild, sondern kann auch erst hinter dem Ortschild oder auch schon mehrere Meter davor enden.
Blinky