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Thema: Kurioser Einsatz zu Sylvester - Oder: Nicht ganz so gut ins neue Jahr gerutscht! ;-)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von absar
    ...und der Straßenbaulastträger regt sich dann auf, dass er von nichts wusste und das alles mit seinen eigenen Kräften hinbekommen hätte, dazu noch kostengünstiger als 100 Feuerwehrmänner (SB) mit 15 verschiedenen Fahrzeugen...blablabla...
    Jetzt kommt es darauf an, wer der Straßenbaulastträger ist.
    Sollte es sich um eine Gemeindestraße handeln, dann ist Straßenbaulastträger gleich Träger der Feuerwehr.

    Anders sieht es bei Kreisstraßen, Landesstraßen/Staatsstraßen und Bundesfernstraßen (Bundesstraße bzw. BAB) aus.

    Blinky

  2. #2
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    Träger des besagten Straße war der LKR (zumindest zu 95%, da es bereits innerorts begonnen hatte...so viel ich weiß). Jedenfalls wurde die besagte FF (Nachbarwehr, welche nachalarmiert wurde) im benachbarten Gemeindegebiet tätig, wo bereits die örtlich zuständige Wehr aktiv war.
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    Ok dann oute ich mich mal als gelernter Straßenwärter.

    Wenn innerhalb der Ortsdurchfahrt die Verunreinigung zu stande gekommen ist dann ist die Kommune zuständig, nach den Straßenreinigungsgesetzen. Ausserhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrt ist der Träger der Straßenbaulast zuständig für die Straßenreinigung. Also hättet ihr theoretisch nur bis zum OD-Stein bzw. OD-Tafel reinigen brauchen. Denn die OD-Steine/-Tafeln kennzeichnen den Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt. Die Ortsdurchfahrt endet nicht immer am Ortsschild, sondern kann auch erst hinter dem Ortschild oder auch schon mehrere Meter davor enden.

    Blinky

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