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Thema: Kurioser Einsatz zu Sylvester - Oder: Nicht ganz so gut ins neue Jahr gerutscht! ;-)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Mach das anders

    rück aus
    erkunde
    stelle fest das das kein einstz für die Feuerwehr ist und tue die über Funk laut kund

    dann sperrst du ab und wartest bis die Onkel mit den orangenen Anzügen kommen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    so hätte ich es auch gemacht...aber was ist, wenn du (so wie es hier in diesem FAll war) nachalarmiert wirst und die eigentlich zuständige FF bereits am arbeiten is? Einfach wieder zu verschwinden wäre hierbei irgendwie unkameradschaftlich. Gibts es da irgendeine rechtliche Regelung, wie man hier vorgehen kann? Theoretisch ist es net wirklich Aufgabe der FW, zumal nur eine minimale subjektive Gefahr bestand.
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    JEtzt wirds Spannend und hängt von der Frage ab:

    Kann ich die Gesamteinsatzleitung übernehmen ?

    falls ja sage ich den ganzen Mummenschanz dofort ab

    Falls nein

    Machen die meinen keinen Finger krum (keine Aufgabe der FW) und ich rede mit dem EL

    Warum ist es bei Feuerwehrs so kompliziert NEIN zu sagen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Moin moin,

    ich würde den Einsatz auf jeden Fall durchziehen - zumal ja schon eine andere Feuerwehr am Arbeiten ist.
    Allerdings würde ich mir danach meine Zeit vergolden lassen - mithilfe einer gesalzenen Rechnung an die Strassenreiniger!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Allerdings würde ich mir danach meine Zeit vergolden lassen - mithilfe einer gesalzenen Rechnung an die Strassenreiniger!

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Kannst du auch nur machen wenn du ne gesalzene Gebührensatzung hast.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Naja die Feuerwehr kann nichts in Rechnung stellen. Das macht der Träger der Feuerwehr.

    Blinky

  7. #7
    absar Gast
    ...und der Straßenbaulastträger regt sich dann auf, dass er von nichts wusste und das alles mit seinen eigenen Kräften hinbekommen hätte, dazu noch kostengünstiger als 100 Feuerwehrmänner (SB) mit 15 verschiedenen Fahrzeugen...blablabla...

  8. #8
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    Zitat Zitat von absar
    ...und der Straßenbaulastträger regt sich dann auf, dass er von nichts wusste und das alles mit seinen eigenen Kräften hinbekommen hätte, dazu noch kostengünstiger als 100 Feuerwehrmänner (SB) mit 15 verschiedenen Fahrzeugen...blablabla...
    Jetzt kommt es darauf an, wer der Straßenbaulastträger ist.
    Sollte es sich um eine Gemeindestraße handeln, dann ist Straßenbaulastträger gleich Träger der Feuerwehr.

    Anders sieht es bei Kreisstraßen, Landesstraßen/Staatsstraßen und Bundesfernstraßen (Bundesstraße bzw. BAB) aus.

    Blinky

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