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Thema: Unterschied zwischen Evakuierung und Räumung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Es ist Vorweihnachtszeit

    Es ist ja mal wieder Vorweihnachtszeit, also die Zeit der Bomenentschärfungen....

    Die Deffinition von "Räumung" und "Evakuierung" der KatS, HVB und Polizei der Region Hannover:

    Räumung:
    UNGEPLANTE Entfernung von Personen oder Gefahrpotential aus einem Gebiet. Z.B. es wird eine Bombe gefunden, die SOFORT entfernt/entschärft werden muss. Es wird OHNE VORBEREITUNG das Gefahrengebiet "geleert".

    Evakuierung:
    GEPLANTE Entfernung von Personen oder Gefahrpotential aus einem Gebiet. Z.B. es wird eine Bombe gefunden, die entfernt/entschärft werden kann WENN ZEIT IST. Es wird MIT PLANUNG und INFORMATION DER ZU EVAKUIERENDEN (meist 14 Tage vor dem Termin per Handzettel in jeden Briefkasten und Pressemitteilungen) das Gefahrengebiet "geleert".

    Unmittelbarer Zwang wird in beiden Fällen angewendet, wenn die Personen das Sperrgebiet nicht freiwillig verlassen wollen bzw. die Entfernung des Gefahrenpotentials nicht zulassen wollen. Daher ist in beiden Fällen ja auch die Landespolizei und die Berufsfeuerwehr (auch die sind Verwaltungs-Vollzugsbeamte) eingesetzt.
    Die Zwangsmaßnahmen gründen auf Artikel 13 VII GG. Der Umstand der "gemeinen Gefahr und Lebensgefahr für Einzelne" wird von der Ortspolizeibehörde ("Ordnungsamt") festgestellt und somit die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben. Die Verwaltungsvollzugsbeamten (und die Landespolizei in Amtshilfe) setzten das dann um.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    16.08.2006
    Beiträge
    151
    Ich freue mich, dass über meine Frage inzwischen so umfangreich und ernst diskutiert wird.

    Danke vor allem für die Quellen angabe in dem einen Beitrag.

    Mir geht es übrigens vorrangig um den Bereich Altenheim.

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