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Thema: Atemschutzgerätehalterung im Fahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo!

    M8 und M10 mit Zugfestigkeit 8.8 ist ausreichend. Selbstsichernde Muttern mit großen U-Scheiben verwenden. TÜV hinzuziehen auf was zuachten ist, ggf. Richtlinien bezüglich Löseeinrichtung ( PA darf nur bei vollständigem Stillstand entnommen werden können )etc. beachten.

    MfG

    So ein Quatsch ich hoffe niemand befestigt seine Pa Halterungen mit M8 und dann noch 8.8. Die brauchst du nur schief angucken und die fallen ab.

    Im Crashfall wirken unter anderem Kräfte von über 100 000 N, das sind übger 10 t.

    Außerdem ist 8.8 nicht die Zugfestigkeit sondern die Güteklasse, aus der sich die Zugfestigkeit, sowie die Streckgrenze errechnen lassen.!!!!!!!!

    Pa Halerungen müssen mit dem Chassie verbunden werden, das ist genauso wie mit den Sitzen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    So ein Quatsch ich hoffe niemand befestigt seine Pa Halterungen mit M8 und dann noch 8.8. Die brauchst du nur schief angucken und die fallen ab.

    Im Crashfall wirken unter anderem Kräfte von über 100 000 N, das sind übger 10 t.

    Außerdem ist 8.8 nicht die Zugfestigkeit sondern die Güteklasse, aus der sich die Zugfestigkeit, sowie die Streckgrenze errechnen lassen.!!!!!!!!

    Pa Halerungen müssen mit dem Chassie verbunden werden, das ist genauso wie mit den Sitzen.
    Hallo!

    Warum fragst du denn danach, wenn Du es doch schon weißt wo man was verbinden muss ?

    M8 für bewegliche Teile und M10 ( mit der "Güteklasse 8.8 " ) für Befestigungspunkte. Abschließend kann hier ohnehin keine Einbauanleitung gegeben werden, da nicht bekannt ist ob Befestigungspunkte vorgesehen bzw. vorhanden sind oder diese erst hergestellt werden müssen. Dann wäre der Gang zum Fahrzeug/Aufbauhersteller unumgänglich, weil sich das dann möglicherweise auf die Gesamtstabilität des Fahrzeuges auswirken könnte.
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Ich wäre da sehr vorsichtig mit, am besten ist wohl tatsächlich den Aufbauherstellter mit dem Problem zu belasten.
    Möchtet Ihr wirklich die ganze TÜV Problematik am Arsch haben ? wenn da was schiefgeht rollen Köpfe !

    PA`s dürfen wärend der Fahrt nicht aus den Halterungen entnommenwerden, gegen die Fahrtrichtung kann man es aber .... wobei wir ja alle nur die Kopfstütze hochmachen damit die Gurtefreier sind.... :)
    Wer das Gerät wirklich aus dem Halter hebt ist selber Schuld ..

    In Fahrtrichtung verbaute PA`s müssen bis zum kompletten Stillstand des FZ gesichert sein, macht auch Sinn ich möchte nicht vorne rechts sitzen mit PA ohne Rückhalteeinrichtung bei einer harten Bremsung :)
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sash
    Ich wäre da sehr vorsichtig mit, am besten ist wohl tatsächlich den Aufbauherstellter mit dem Problem zu belasten.
    Möchtet Ihr wirklich die ganze TÜV Problematik am Arsch haben ? wenn da was schiefgeht rollen Köpfe !

    PA`s dürfen wärend der Fahrt nicht aus den Halterungen entnommenwerden, gegen die Fahrtrichtung kann man es aber .... wobei wir ja alle nur die Kopfstütze hochmachen damit die Gurtefreier sind.... :)
    Wer das Gerät wirklich aus dem Halter hebt ist selber Schuld ..

    In Fahrtrichtung verbaute PA`s müssen bis zum kompletten Stillstand des FZ gesichert sein, macht auch Sinn ich möchte nicht vorne rechts sitzen mit PA ohne Rückhalteeinrichtung bei einer harten Bremsung :)

    Ich stimme mit dir überein!
    Wir haben das so geregelt, dass uns eine Mercedes Fachwerkstatt die Halterungen, gegen die Fahrtrichtung, eingebaut hat. Die haben das alles eintragen und begutachten lassen.
    Das hat zwar ein paar Euros gekostet ist aber sicher und eingetragen und somit auch versichert, was wohl am wichtigsten ist, denn falls das Fahrzeug mal einen Unfall haben sollte, was ich nicht hoffe, dann sind evtl. Personenschäden über die FUK abgedeckt.

  5. #5
    coballo Gast
    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Im Crashfall wirken unter anderem Kräfte von über 100 000 N, das sind übger 10 t.

    Außerdem ist 8.8 nicht die Zugfestigkeit sondern die Güteklasse, aus der sich die Zugfestigkeit, sowie die Streckgrenze errechnen lassen.!!!!!!!!
    Ich weiß ja nicht, aber ich habe im Studium gelernt, dass sich so etwas "Festigkeitsklasse" nennt.

    Zur Erklärung:An jedem Schraubenkopf sollen sich zwei Zahlen befinden, z.B. 8.8

    Die erste Zahl entspricht 1/100 der Nennzugfestigkeitin N/mm2 der Schraube.
    Die zweite Zahl gibt das zehnfache des Verhätnisses der unteren
    Streckgrenze zur Nennzugfestigkeit an.
    Also bei 8.8: Nennzugfestigkeit 800 N / mm², untere Dehngrenze (0,2%) 640 N / mm²

    Und da 100000N ( ich frage mich zwar, wie du auf diese Zahl kommst) eine Einheit der Kraft sind, entsprechen diese nicht automatisch 10 t, welche ja eine Einheit der Masse ist.

    Und 8.8 Schrauben sind normalerweise beim Fahrzeugbau usw. Standard.
    Geändert von coballo (05.12.2006 um 22:22 Uhr)

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