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Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von arnolde
    Also wenn ich jemals in die Verlegenheit käme, mir etwas in dieser Richtung zuzulegen, dann wahrscheinlich sowas hier (Betrieb nur mit gelben Gläsern!): http://shop.wiltec.info/cgi-bin/tabs...12813368,24420

    Vorteile:
    - mit nur 30,- EUR unschlagbar billig
    - Gelbes Blinklicht ist ein bekanntes Standardsignal bei allen Autofahrern, erkennungszeit gleich null (bei einer rot blinkenden Schrift im Rückspiegel wäre ich eher geneigt, zu versuchen die Schrift zu entziffern, als sofort Platz zu machen - Gefährlich!)
    - Erfahrungsgemäß reagieren 90% der Autofahrer auf Gelblicht genauso wie auf Blaulicht, denn wer kennt schon den Unterschied, der sich noch nie damit befaßt hat?
    - Gelblicht ist nicht Blaulicht, belastet nicht unnötig die Duldungsgrenze der örtlichen Polizei, auch wenns evtl. juristisch keinen Unterschied macht, subjektiv bestimmt schon
    Nachtrag: Bei mißbräuchlicher Verwendung dieses Lichtzeichens (offenbar egal ob blau oder gelb) drohen 20 EUR Verwarnungsgeld und 1 Punkt.
    (Quelle: Bußgeldkatalog http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...g_01052006.pdf Seite 170)

    Und noch was: Die Wiltec Blitz-Rundumkennleuchten (ich hab's in Gelb) für 19,95 EUR sind schrott! Bei Tag kaum sichtbar daß es an ist, bei Nacht auch nicht besonders auffällig. Hier lohnt sich wirklich die INvestition in eins mit E1 Zeichen, da kann man wenigstens von einer gewissen Qualität ausgehen!
    Geändert von arnolde (15.12.2006 um 15:24 Uhr)

  2. #2
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    Klar gibt es auch ein Strafgeld bei gelbem Blitzlicht, wenn Du es während der Fahrt benutzt... Meines wissens nach völlig egal welcher Blitzer oder RKL.

    Gelbes Blinklicht war doch für Privatanwender nur zur Absicherung eines stehenden Fahrzeugs, z.b. Panne/Unfall zulässig...

    Allerdings hab ich den Paragraphen nicht zur Hand.

  3. #3
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    Soweit ich mich erinnern kann, heißt es sinngemäß: "...von fahrzeugen aus... gelbes blnklicht... nur von berechtigten..." - interpretiert wird das meist als "vom FAHRENDEN fahrzeug aus"... aber ganz konkret weiß ichs grad auch nicht.

    Jedenfalls hat noch kein Polizist jemals nachgefragt (in ca. 20 Fällen) wenn ich auf dem Autobahn-Standstreifen hinter einem Pannenfahrzeug mit Privatwagen und Gelblicht (mal RKL, mal Balken) stand.

  4. #4
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    Zitat Zitat von arnolde
    Nachtrag: Bei mißbräuchlicher Verwendung dieses Lichtzeichens (offenbar egal ob blau oder gelb) drohen 20 EUR Verwarnungsgeld und 1 Punkt.
    (Quelle: Bußgeldkatalog http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...g_01052006.pdf Seite 170)
    Sorry du verwechselst da was.
    1. Gibts bei 20 € gar kein Punkt und es gelten die 20 € nur für Fahrzeuge die bereits ein gelbes oder blaues Blinklicht haben.
    2. Wenn du ein blaues oder gelbes Blinklicht benutzt verlierst du die Betriebserlaubnis weil es nicht mehr die genehmigte Fahrzeugart ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ist das Benutzen von blauem Blinklicht nicht Amtsanmaßung?

    However, jeder, der sowas tut während er zum Gerätehaus fährt gehört IMO nicht in die Feuerwehr.. (weil da gehört normalerweise auch nen bißchen verantwortungsbewusstsein zu, und jeder, der das hat, weiss, das sowas einfach nur überflüssig und gefährlich ist..)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Sorry du verwechselst da was.
    1. Gibts bei 20 € gar kein Punkt und es gelten die 20 € nur für Fahrzeuge die bereits ein gelbes oder blaues Blinklicht haben.
    2. Wenn du ein blaues oder gelbes Blinklicht benutzt verlierst du die Betriebserlaubnis weil es nicht mehr die genehmigte Fahrzeugart ist.
    1. Dann erklär mir bitte mal nach Lektüre des KBA-Dokuments warum da in der Spalte "B - 1" (für Kategorie B (minder schwer) sowie 1 Punkt) steht?

    2. Die BE kann nur erlöschen bei einer technischen änderung am Fahrzeug. Ein nicht fest montiertes Teil (z.B. Magnet RKL) erfüllt diesen Umstand nicht.

    Zitat Zitat von Max K.
    jeder, der sowas tut während er zum Gerätehaus fährt gehört IMO nicht in die Feuerwehr.. (weil da gehört normalerweise auch nen bißchen verantwortungsbewusstsein zu, und jeder, der das hat, weiss, das sowas einfach nur überflüssig und gefährlich ist..)
    Da stimme ich Dir vollkommen zu. Muß aber auch fragen: Ist eine rot blinkende Schrift nicht noch gefährlicher? Ich bin der Meinung: Wenn schon irgendein Leuchtsignal, dann auch das eindeutige Standardsignal das jeder Autofahrer sofort unmißverständlich versteht.

    Nicht auszudenken, wenn ein Autofahrer hinter sich eine blinkende Schrift sieht und sekundenlang versucht diese im Rückspiegel zu entziffern (könnte ja HALT POLIZEI heissen!) und deswegen irgendwo drauffährt... für DEN Unfall möcht ich auf keinen Fall geradestehen müssen!
    Geändert von arnolde (15.12.2006 um 23:35 Uhr)

  7. #7
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    Zu 1.)
    Das können keine Punkte sein, hast mal den Katalog angeschaut?
    Da würde es für jeden Verstoß Punkte geben und eine Überschreitung um bis 10 KM/h der erlaubten Geschwindigkeit würde nach deiner Auffassung schon ein Punkt geben, ich glaube das können hier mehrere bestätigen das es dafür keine Punkte gibt.

    Zu 2.)
    Dein PKW ist als PKW eingetragen, nun schau mal wer lt StVZO alles mit blauen Blinklicht ausgerüstet werden darf, richtig kein Privat PKW, somit ist dein Fahrzeug nicht mehr das für es eine Zulassung hat und es erlischt.
    Dies geht sogar soweit, wenn du ein Oldtimer Kennzeichen hast und du baust neue Teile dran, daß es eben kein Oldtimer mehr ist, verlierst du ebenfalls die Betriebserlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22
    Zu 2.)
    Dein PKW ist als PKW eingetragen, nun schau mal wer lt StVZO alles mit blauen Blinklicht ausgerüstet werden darf, richtig kein Privat PKW, somit ist dein Fahrzeug nicht mehr das für es eine Zulassung hat und es erlischt.
    Dies geht sogar soweit, wenn du ein Oldtimer Kennzeichen hast und du baust neue Teile dran, daß es eben kein Oldtimer mehr ist, verlierst du ebenfalls die Betriebserlaubnis.
    Unsinn, denn die Fahrzeugart wird nicht verändet, es bleibt ein PKW.
    § 19 (2) STVZO:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Änderung der Fahrzeugart wäre z.B. Einabu von Sitzbänken in ein als geschlossenen Transporter zugelassenes Fahrzeug.
    Gefährdung könnte nur auftreten, wenn Billigprodukte ohne Zulassung benutzt werden, weil ggf. Magnet nicht stark genug.
    3. ist vollkommen irrelevant für diese Betrachtung.

    Fazit: Verwendung eines "zugelassenen" Magetblaulichtes hat nix mit Erlöschen der BE zu tun!!!
    (andere Vorschriften bleiben natürlich dadurch unberührt)

  9. #9
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Unsinn, denn die Fahrzeugart wird nicht verändet, es bleibt ein PKW.
    § 19 (2) STVZO:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Änderung der Fahrzeugart wäre z.B. Einabu von Sitzbänken in ein als geschlossenen Transporter zugelassenes Fahrzeug.
    Gefährdung könnte nur auftreten, wenn Billigprodukte ohne Zulassung benutzt werden, weil ggf. Magnet nicht stark genug.
    3. ist vollkommen irrelevant für diese Betrachtung.

    Fazit: Verwendung eines "zugelassenen" Magetblaulichtes hat nix mit Erlöschen der BE zu tun!!!
    (andere Vorschriften bleiben natürlich dadurch unberührt)
    Stimmt nicht ...
    schau mal in dein Fahrzeugschein bei der Feuerwehr zB rein ...
    Feuerwehrautos laufen nicht unter PKW sondern unter Sonder KFZ Feuerwehr etc und nicht als PKW.
    Dadurch das nur Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr KatS etc mit blauen Blinklicht ausgestattet werden und die eben eine andere Fahrzeugart haben als dein PKW erlischt nach Absatz 1 deine Betriebserlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22
    Dadurch das nur Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr KatS etc mit blauen Blinklicht ausgestattet werden und die eben eine andere Fahrzeugart haben als dein PKW erlischt nach Absatz 1 deine Betriebserlaubnis.
    Das bloße Aufsetzen eines Magnet-RKL ändert doch nicht die Fahrzeugart!

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