In Schleswig-Holstein wird der Rettungsdienst aufgrund der hiesigen Gesetzeslage ausschließlich von Hauptamtlichen gefahren. Zumindestens in Nordfriesland gibt es keine DRK-Bereitschaft, die die Mindestanforderung an das Personal, mindestens einen RA und einen RS mit mindestens 200 Einsätzen, erfüllen kann. Dementsprechend haben die Rettungswagen der Bereitschaften auch KTW-Kennungen.
Auf der einen Seite ist es natürlich richtig, Sash, dass der RD ein Geschäft und kein Ehrenamt ist und dementsprechend so behandelt werden sollte. Auf der anderen Seite leidet die Praxiserfahrung unserer Rettungssanitäter für SEG- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Sanitätsdienste. Der RD lässt uns zwar gelegentlich als Dritter Mann mitfahren, aber dasselbe ist das halt nicht.