Hallo!

'Allmächtiger' hat recht: Zumindest die Haftpflichtversicherung MUSS zahlen, denn das ist eine Pflichtversicherung. Die Haftpflicht tritt sogar dann ein, wenn jemand ein Auto klaut / unbefugt benutzt und damit einen Unfall baut, sofern derjenige nicht dingfest gemacht werden kann.

Ähnlich wie bei Garagen- oder Kilometerrabatten gilt hier allerdings: Sollte nachgewiesen werden, dass der Fahrer jünger als vereinbart ist bzw. nicht in der Garage geparkt wird oder die jährliche Fahrleistung größer ist, kann die Versicherung den eingeräumten Rabatt widerrufen und ggf. nachfordern.

Analoges gilt bei den Kaskoversicherungen.

Versicherungsschutz besteht trotzdem auf jeden Fall.

Viele Grüße

HHI
(kein Jurist, aber mal bei einer Kraftfahrtversicherung in der Schadensabteilung beschäftigt gewesen)