Zitat Zitat von ssydow
Du bist demnach "einfacher" Ersthelfer, für den der §323c StGb gilt (Unterlassene Hilfeleistung) wenn du weiterfährst.
gut. Danke für eure Antworten! Wäre es auch unterlassene Hilfeleistung, wenn die POL (wie beschrieben) vor Ort ist?
Zur schwarz/weiß Trennung: Ich bin mir dessen Sinn durchaus bewusst, aber wenn die Kleidung weder dreckig, noch irgendwie kontaminiert wurde (da Nullrunde o.ä.) ist es meiner Meinung durchaus vertretbar (und nebenbei auch gängie Praxis als Ehrenamtlicher)mit der Kleidung nach Hause zu fahren.
In meinem Fall hab ich meistens nur noch die Diensthose an, während der Rest "zivil" ist...nur am Rande.