Hallihallo,
eine Garanten stellung ist hier m.E. nicht gegeben, weil du ja privat unterwegs bist. In jedem Fall hat die Garantenstellung nichts mit dem Tragen von Dienstbekleidung zu tun. Die ganzen Ehrenamtlixchen fahren schließlich auch mit ihrer Einsatzbekleidung nach Hause und haben (meist) nicht ansatzweise eine rettungsdienstliche Ausbildung.
Du bist demnach "einfacher" Ersthelfer, für den der §323c StGb gilt (Unterlassene Hilfeleistung) wenn du weiterfährst.
Für Fehler, die du im Rahmen deiner EH machst, wirst du wahrscheinlich eher belangt werden, als ein "normaler" Ersthelfer. Nur bei grober Fahrlässigkeit können Ersthelfer belangt werden. Die Grenze wird jedochziemlich großzügig ausgelegt, da man bei Ersthelfern die Situation und die mangelnde Erfahrung berücksichtigt. Das wäre bei dir anders.
Ansonsten bist du natürlich nicht dazu verpflichtet, n halben RTW in deinem Privatwagen mitzuführen. Das was du zur Verfügung hast, solltest du nutzen, wenn du dir die Maßnahmen zutraust. Ansonsten lässt du sie eben bleiben. Wenn du kein KED-System im RTW hast, kannst du ja auch als RS/RA nicht dafür belangt werden, wenn du es bei einem Patienten nach VU nicht angelegt hast...
Beste Grüße aus Göttingen