Hallo,

ich hätte eine Frage zur Garantenstllung im RD.
Dazu ein Fall:
Man ist nach einer RTW-Schicht auf dem Weg nach Hause und hat dabei noch die Dienstkleidung an. Außerorts im Wald kommt man an einer Unfallstelle vorbei, bei der allerdings schon die POL vor Ort ist und absichert. Man erkennt einen PKW, der von der Fahrbahn abgekommen ist, der aber auch nur leicht beschädigt in den Straßengraben gerutscht ist. Man steigt aus.
Annahme: Eine Person ist schwer verletzt und bewusstlos. Man hat aber nur die standardmäßige EH-Ausrüstung im PKW. Muss man mit, und wenn ja mit welchen, rechtlichen Konsequenzen rechnen, in Bezug auf die Garantenstellung (man trägt ja schließlich RD-Bekleidung)?