Ja, es macht, wenn auch unsinnig, einen Unterschied mit was ich mithöre...
Wenn ich mit einem FME mithöre ist das nicht erlaubt.
Nutze ich allerdings einen Scanner, der mindestens ein Radio-Band komplett schalten kann, so ist der Betrieb des gerätes erlaubt. Und damit kann ich auch zu Hause sitzen und BOS hören. Wichtig ist nur für die Zulassung des Scanners, das er wirklich ein komplettes Rdio-Band schalten kann.
Das Mithören über FME ist zumindest in Hessen kein Thema, denn da darf die Funktion "Mithören" garnicht erst einprogrammiert sein. Zumindest ist das mein letzter Wissensstand.
Aber zurück zum Mithören über Scanner. Das ist dann soweit ok, solange ich das was ich höre keinem Dritten zugänglich mache oder es an Dritte weitergebe. Aufzeichnungen sind generell tabu.
Holger
PS.: Deshalb das erlaubt in den " " :-D




