Also ich habe mal gelernt: eine Schutzbekleidung erfüllt (offiziell) die Schutzfunktionen, für die sie zertifiziert wurde. Und das erkennt man am Label auf der Innenseite.
Also gilt: wenn nur das Label der EN 469 aufgebracht ist (siehe Anhang), dann entspricht das Kleidungsstück nicht der EN 471, da es ansonsten ebenso gekennzeichnet würde.
In den allermeisten Fällen ist zwar ausreichend reflektierendes Material vorhanden, es fehlt allerdings eine ausreichend große Fläche an tagesleuchtaktivem Gewebe.
Daher würde ich sagen:
- wenn die Schutzkleidung zusätzlich zur EN 469 auch nach EN 471 zertifiziert ist => prima
- ansonsten: bei Bedarf geeignete Warn-Schutzkleidung zusätzlich tragen.
Der Unfallversicherungsträger fordert geeignete Warnkleidung und wird im Falle eines Falles einen entsprechenden Nachweis verlangen, ob eben eine solche getragen wurde.
In diesem Fall würde ich mich nicht auf die leider allseits verbreiteten Halbwahrheiten verlassen.