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Thema: Strafbefehl gegen FM wg. Unfall nach Alarmierung

  1. #1
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    ..........

    ..........
    Geändert von überhose (27.07.2008 um 11:15 Uhr)

  2. #2
    MTB112 Gast

    AW

    Naja kann man geteilter Ansicht sein bei dem was die Staatsanwaltschaft als "Strafminldernd" bezeichnet da jeden Tag hunderte von Feuerwehrangehörigen oder Hiorg-Angehörigen in ganz Deutschland alarmiert werden um anderen zuhelfen und in den meißten Fällen, fährt man gesittet vor allem bei Regen,Schnee etc. das Gerätehaus oder die Wache an und das man auf diesem Weg keinem Sonderechte oder besondere Vorzüge eingeräumt werden wird zumindest uns jedes Jahr aufs neue erzählt. Wer Menschenleben auf dem Gewissen hat muss zum einen selbst damit klar kommen aber auch die Härte des Gesetzes zu Spüren.
    Wer so fährt und damit das Leben anderer riskiert oder gefährdet hat meiner Ansicht nix in einer Organisation zu suchen die Menschen helfen will.

  3. #3
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    90 Tagessätze - schätze mal so ca 30 Euro... ergibt 2700.- Euro....

    Also meiner Meinung nach viel zu niedrig bei einem verschuldeten Unfall mit 2 Todesopfern.....

    Meine Meinung
    e
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Besondere- und Wegerecht !

    " Helfen kann nur der, der nicht selbst der Hilfe anderer Bedarf! "

    sollt man sich merken wenn man zum GH fährt

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Ebi
    90 Tagessätze - schätze mal so ca 30 Euro... ergibt 2700.- Euro....

    Also meiner Meinung nach viel zu niedrig bei einem verschuldeten Unfall mit 2 Todesopfern.....

    Meine Meinung
    e

    Viel zu wenig !!
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
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    Leider ist die Wirkung eines Meldeempfängers ähnlich der von Alkohol.
    Er führt zur Selbstüberschätzung!
    ***keine Signatur***

  7. #7
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    Hoffentlich überlegen jetzt einige HIORGS ob sie mit einem Kleintransporter ohne SOSI zu Einsätzen schicken wo mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel überfahren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    was war die alarmierung?
    ich find die strafe zu gering!
    regennasse fahrbahn, geländewagen ,20kmh zu schnell
    das ist leichtsinn!

  9. #9
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    also 2 menschenleben für unnötiges heldentum

  10. #10
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    Wie auch an anderer Stelle (Hallo Sebastian) frage ich auch hier

    1. wusste der FWM von dem Einsatzstichwort?
    2. Wie geht die Wehr jetzt mit Ihm um ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Also, ohne das ich das unterstützen möchte oder irgendetwas rechtfertigen möchte, aber:

    20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ausserhalb der geschlossenen Ortschaft, daß auch doch eigentlich der gemäßigte Umfang mit dem Umgang mit den Sonderrechten, den alle hier immer alsgerechtfertigt ansehen (mich eingeschlossen), also versteh ich nun nicht, wieso alle auf einmal mit "Strich 50" und Heiligenschein zum Gerätehaus fahren...

    Genau 50 oder genau 100 fahre ich ja nicht einmal privat so ganz ohne Alarm. Probiert es doch mal aus, setzt euch in Euer Auto und fahrt mit 50 durch die Stadt und ihr werdet sehen, daß ihr den Verkehr aufhaltet, weil 60 innerorts und so ca. 110 (wenn nicht sogar 120) eine nomale Geschwindigkeit ist, um mit dem Verkehr "mitzuschwimmen" ohne ihn aufzuhalten...

    Habt ihr mal auf Fahrschulautos geachtet? Die fahren so, wie ihr (nach Eurer Meinung) zum Gerätehaus fahrt... Naja, vielleicht bin ich ja mal bei Euch in Stadt oder Landkreis, dann müsste man nur abwarten, wann denn ein PKW mit Schlange hinter sich unterwegs ist auf dem nicht "Fahrschule" steht - denn da müsste nach Eurer Meinung ja einer Eurer Wehr auf dem Weg zum Gerätehaus sein...

    Versteht mich nicht falsch: Ich bin kein Freund von Raserei zum Gerätehaus und ärgere mich selbst über die Kameraden die dann noch mit ihren "Beinahe"-Unfällen prahlen. Aber es spricht meiner Meinung nach überhaupt gar nichts dagegen (sofern die Strasse nicht von Verkehr verstopft ist) mit 65 km/h innerorts und 110-120 ausserorts zum Gerätehaus zu fahrem!!

    Benutzt die Forumssuche, in vielen älteren Beiträgen sehen es fast alle genauso... (Nur in diesem natürlich nicht, da hängt der Heiligenschein im Weg oder wie hieß noch dieses komische längliche Holzteil...).

    Das die Strassenverhältnisse im Zusammenhang mit Regen, Kurve und hohem Schwerpunkt nicht zusammenpassten, daß ist eine andere Sache. Das der Fall so ein tragisches Ende nehmen musste, daß leider auch.

    Ich weigere mich nur dagegen, 120 ausserorts als wilde Raserei zu bezeichnen.

    Passieren kann auf einer Fahrt zum Gerätehaus eine Menge. Genauso könnte einer von Euch mit seinen vorgeschriebenen 50 km/h durch seinen Ort fahren und hinter einem parkenden Auto läuft ein Kind heraus. Kind tot, aber mit Adrenalin, Heiligenschein und 50 Sachen unterwegs - ist das besser?

    Sonderrechte wurden hier schon oft diskutiert und gerade bei roten Ampeln tagsüber (auch bei wenig Verkehr) würde ich mich nicht drauf berufen. Aber geringfügig zu schnell, daß fährt doch jeder!!

    Auch ohne Alarm und ohne Adrenalin!!

  12. #12
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    @ walmsburger

    Ich gebe dir recht, ich handel und denke genau so ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  13. #13
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    Zitat Zitat von Ebi
    90 Tagessätze - schätze mal so ca 30 Euro... ergibt 2700.- Euro....

    Also meiner Meinung nach viel zu niedrig bei einem verschuldeten Unfall mit 2 Todesopfern.....

    Meine Meinung
    e
    Naja, das kommt jetzt drauf an. Ein Tagessatz entspricht mehr oder weniger dem, was der Angeklagte an einem Tag verdient.

    90 Tagessätze heißt also i.d.R. 3 Monatsgehälter+ne eingetragene Vorstrafe (ab 80 TS denk ich), und dass ist dann doch schon mal gut was.

  14. #14
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    Also ich finde die Moralapostelei auch lächerlich.
    Zumal der zu 99 % zur gleichen Summe verurteilt worden wäre, wenn er mit 100 ins Schleudern gekommen wäre und nicht bei der Feuerwehr ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Hallo...

    ich denke mal auch nicht das die 20 Km/h so sehr ins Gewicht fallen werden. Vielmehr die fahrlässige Tötung...

    Die geschätzten 30 € Tagessatz würde ich auch für ein wenig gering halten. Das könnte mehr werden.

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

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