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Thema: Strafbefehl gegen FM wg. Unfall nach Alarmierung

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  1. #1
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    Hoffentlich überlegen jetzt einige HIORGS ob sie mit einem Kleintransporter ohne SOSI zu Einsätzen schicken wo mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel überfahren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    was war die alarmierung?
    ich find die strafe zu gering!
    regennasse fahrbahn, geländewagen ,20kmh zu schnell
    das ist leichtsinn!

  3. #3
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    also 2 menschenleben für unnötiges heldentum

  4. #4
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    Wie auch an anderer Stelle (Hallo Sebastian) frage ich auch hier

    1. wusste der FWM von dem Einsatzstichwort?
    2. Wie geht die Wehr jetzt mit Ihm um ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #5
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    Also, ohne das ich das unterstützen möchte oder irgendetwas rechtfertigen möchte, aber:

    20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ausserhalb der geschlossenen Ortschaft, daß auch doch eigentlich der gemäßigte Umfang mit dem Umgang mit den Sonderrechten, den alle hier immer alsgerechtfertigt ansehen (mich eingeschlossen), also versteh ich nun nicht, wieso alle auf einmal mit "Strich 50" und Heiligenschein zum Gerätehaus fahren...

    Genau 50 oder genau 100 fahre ich ja nicht einmal privat so ganz ohne Alarm. Probiert es doch mal aus, setzt euch in Euer Auto und fahrt mit 50 durch die Stadt und ihr werdet sehen, daß ihr den Verkehr aufhaltet, weil 60 innerorts und so ca. 110 (wenn nicht sogar 120) eine nomale Geschwindigkeit ist, um mit dem Verkehr "mitzuschwimmen" ohne ihn aufzuhalten...

    Habt ihr mal auf Fahrschulautos geachtet? Die fahren so, wie ihr (nach Eurer Meinung) zum Gerätehaus fahrt... Naja, vielleicht bin ich ja mal bei Euch in Stadt oder Landkreis, dann müsste man nur abwarten, wann denn ein PKW mit Schlange hinter sich unterwegs ist auf dem nicht "Fahrschule" steht - denn da müsste nach Eurer Meinung ja einer Eurer Wehr auf dem Weg zum Gerätehaus sein...

    Versteht mich nicht falsch: Ich bin kein Freund von Raserei zum Gerätehaus und ärgere mich selbst über die Kameraden die dann noch mit ihren "Beinahe"-Unfällen prahlen. Aber es spricht meiner Meinung nach überhaupt gar nichts dagegen (sofern die Strasse nicht von Verkehr verstopft ist) mit 65 km/h innerorts und 110-120 ausserorts zum Gerätehaus zu fahrem!!

    Benutzt die Forumssuche, in vielen älteren Beiträgen sehen es fast alle genauso... (Nur in diesem natürlich nicht, da hängt der Heiligenschein im Weg oder wie hieß noch dieses komische längliche Holzteil...).

    Das die Strassenverhältnisse im Zusammenhang mit Regen, Kurve und hohem Schwerpunkt nicht zusammenpassten, daß ist eine andere Sache. Das der Fall so ein tragisches Ende nehmen musste, daß leider auch.

    Ich weigere mich nur dagegen, 120 ausserorts als wilde Raserei zu bezeichnen.

    Passieren kann auf einer Fahrt zum Gerätehaus eine Menge. Genauso könnte einer von Euch mit seinen vorgeschriebenen 50 km/h durch seinen Ort fahren und hinter einem parkenden Auto läuft ein Kind heraus. Kind tot, aber mit Adrenalin, Heiligenschein und 50 Sachen unterwegs - ist das besser?

    Sonderrechte wurden hier schon oft diskutiert und gerade bei roten Ampeln tagsüber (auch bei wenig Verkehr) würde ich mich nicht drauf berufen. Aber geringfügig zu schnell, daß fährt doch jeder!!

    Auch ohne Alarm und ohne Adrenalin!!

  6. #6
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    @ walmsburger

    Ich gebe dir recht, ich handel und denke genau so ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
    112NOTRUF112 Gast
    Zitat Zitat von Walmsburger
    Also, ohne das ich das unterstützen möchte oder irgendetwas rechtfertigen möchte, aber:

    20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ausserhalb der geschlossenen Ortschaft, daß auch doch eigentlich der gemäßigte Umfang mit dem Umgang mit den Sonderrechten, den alle hier immer alsgerechtfertigt ansehen (mich eingeschlossen), also versteh ich nun nicht, wieso alle auf einmal mit "Strich 50" und Heiligenschein zum Gerätehaus fahren...

    Genau 50 oder genau 100 fahre ich ja nicht einmal privat so ganz ohne Alarm. Probiert es doch mal aus, setzt euch in Euer Auto und fahrt mit 50 durch die Stadt und ihr werdet sehen, daß ihr den Verkehr aufhaltet, weil 60 innerorts und so ca. 110 (wenn nicht sogar 120) eine nomale Geschwindigkeit ist, um mit dem Verkehr "mitzuschwimmen" ohne ihn aufzuhalten...

    Habt ihr mal auf Fahrschulautos geachtet? Die fahren so, wie ihr (nach Eurer Meinung) zum Gerätehaus fahrt... Naja, vielleicht bin ich ja mal bei Euch in Stadt oder Landkreis, dann müsste man nur abwarten, wann denn ein PKW mit Schlange hinter sich unterwegs ist auf dem nicht "Fahrschule" steht - denn da müsste nach Eurer Meinung ja einer Eurer Wehr auf dem Weg zum Gerätehaus sein...
    zu dem oben zitierten gebe ich dir Recht.
    Ich sehe das genau so.

    Fahre selber schneller bei Alarm... je nach Einsatzstichwort.

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