Ich denke mal das es da mal wieder in jedem Bundesland andere Empfehlungen/ Richtlinien/ Vorschriften gibt.
In RLP besagt eine Führungsrichtlinie, dass zur Kennzeichnung von Führungsfahrzeugen Schrifttafeln, Magnetfolien oder Ballons einzusetzen sind. Fahrzeuge dürfen nicht dauerhaft mit "Einsatzleitung" beschriftet sein, die Kennzeichnung muss variabel anzubringen sein. Schilder mit "Einsatzleitung" sind in schwarzer Schrift auf gelbem Grund vorzuhalten, "Abschnittsleitung" schwarz auf weiß.
Zum Thema RKL steht eindeutig: "Andere Kennzeichnungen der Führungsfahrzeuge, wie zum Beispiel rote Rundumkennleuchten, sind nicht zu verwenden".
Nachzulesen hier:
http://www.lfks-rlp.de/pages/download/FueRi.pdf