Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema, da ich ein neues Fahrzeug beschriften lassen soll.
Folgendes habe ich rausgefunden:
Waagerechte gelbe oder weiße Reflexstreifen mit e-Kennzeichnung dürfen an allen Arten von Fahrzeugen angebracht werden. Genauso wie gelbe Einzelreflektoren. Meistens werden diese knapp über dem Boden angebracht. Bei Fahrzeugen über 6m Länge sind diese vorgeschrieben.
Kontourmarkierung, d.h. gelbe oder weiße Reflexstreifen mit e-Kennzeichnung, die die Form des Fahrzeuges erkennbar machen, sind bei Nutzfahrzeugen (keine PKW) ab 6m Länge zulässig.
Literaturhinweise: StVZO und ECE-48
Quelle: Ein sehr freundlicher TÜV-Mitarbeiter, der mir auch sagte, daß die Markierung auf kleinen FW-Fahrzeugen, z.B. ELW nicht zulässig sei, aber toleriert würde......