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Thema: Reflex-Streifen an Privat Kfz

  1. #1
    Registriert seit
    12.02.2006
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    846

    Reflex-Streifen an Privat Kfz

    Hallo,

    Ich weis es gehört nich unbedingt in ein Funk-Forum, aber denke das Ihr weiterhelfen könnt.
    wie ist es mit Reflexstreifen an Privat-PKW?
    Darf man die so anbringen?, wenn ja wieviel?
    Und und und, ...

    Danke im vorraus

    Mfg
    Chris

  2. #2
    Christian Gast
    Hallo...

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  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
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    4.425
    Hey Chris!

    Nein, das darf man nicht. Da Reflexstreifen zu "Beleuchtungseinheit" gehört und dieses TÜV abgenommen werden muss.
    als kleine Ergänzung: Deswegen dürfen unbeleuchtete Dachschilder zum Beispiel auch keinen reflektierenden Aufschriften haben.

    Soweit mein Kenntnisstand.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
    Registriert seit
    27.04.2004
    Beiträge
    1.257
    Wenn es sich um durchgehende Konturmarkierung handelt ist diese erst bei Fahrzeugen ab 3,5t erlaubt.

    Darunter muss sie zumindest abgesetzt sein (siehe seitenstreifen bei den neuen Polizeiautos) ob die dann immernoch eine Sondergenehmigung benötigen weiß ich nicht.

  5. #5
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    259
    Zitat Zitat von EISI
    ...immernoch eine Sondergenehmigung benötigen weiß ich nicht.
    ja brauchen Sie! Und auf Privat-KFZ sind sie so weit ich weiß generell nicht erlaubt!

  6. #6
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema, da ich ein neues Fahrzeug beschriften lassen soll.

    Folgendes habe ich rausgefunden:

    Waagerechte gelbe oder weiße Reflexstreifen mit e-Kennzeichnung dürfen an allen Arten von Fahrzeugen angebracht werden. Genauso wie gelbe Einzelreflektoren. Meistens werden diese knapp über dem Boden angebracht. Bei Fahrzeugen über 6m Länge sind diese vorgeschrieben.

    Kontourmarkierung, d.h. gelbe oder weiße Reflexstreifen mit e-Kennzeichnung, die die Form des Fahrzeuges erkennbar machen, sind bei Nutzfahrzeugen (keine PKW) ab 6m Länge zulässig.

    Literaturhinweise: StVZO und ECE-48
    Quelle: Ein sehr freundlicher TÜV-Mitarbeiter, der mir auch sagte, daß die Markierung auf kleinen FW-Fahrzeugen, z.B. ELW nicht zulässig sei, aber toleriert würde......
    Geändert von Carsten Gösch (06.02.2010 um 12:50 Uhr)
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