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Thema: Reflex-Streifen an Privat Kfz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    27.04.2004
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    1.257
    Wenn es sich um durchgehende Konturmarkierung handelt ist diese erst bei Fahrzeugen ab 3,5t erlaubt.

    Darunter muss sie zumindest abgesetzt sein (siehe seitenstreifen bei den neuen Polizeiautos) ob die dann immernoch eine Sondergenehmigung benötigen weiß ich nicht.

  2. #2
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    259
    Zitat Zitat von EISI
    ...immernoch eine Sondergenehmigung benötigen weiß ich nicht.
    ja brauchen Sie! Und auf Privat-KFZ sind sie so weit ich weiß generell nicht erlaubt!

  3. #3
    Registriert seit
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    182
    Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema, da ich ein neues Fahrzeug beschriften lassen soll.

    Folgendes habe ich rausgefunden:

    Waagerechte gelbe oder weiße Reflexstreifen mit e-Kennzeichnung dürfen an allen Arten von Fahrzeugen angebracht werden. Genauso wie gelbe Einzelreflektoren. Meistens werden diese knapp über dem Boden angebracht. Bei Fahrzeugen über 6m Länge sind diese vorgeschrieben.

    Kontourmarkierung, d.h. gelbe oder weiße Reflexstreifen mit e-Kennzeichnung, die die Form des Fahrzeuges erkennbar machen, sind bei Nutzfahrzeugen (keine PKW) ab 6m Länge zulässig.

    Literaturhinweise: StVZO und ECE-48
    Quelle: Ein sehr freundlicher TÜV-Mitarbeiter, der mir auch sagte, daß die Markierung auf kleinen FW-Fahrzeugen, z.B. ELW nicht zulässig sei, aber toleriert würde......
    Geändert von Carsten Gösch (06.02.2010 um 12:50 Uhr)
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