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Thema: Weitergabe privat aufgenommener Fernsehbeiträge

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    RICHTIGSTELLUNG: Wer hats aufgenommen: 01.09.06 - 20:15 - N3 - Südheide in Flammen?

    Da Quietschphone einfach den vorherigen Thread nach dem eigenen Posten einer unwahren Aussage geschlossen hat, muss ich hier einen weiteren Thread aufmachen, denn das möchte ich so nicht hingestellt lassen.
    Wenn hier schon die Hobbyjuristen und "Aus-Spaß-anderen-ans-Bein-Pinkler" die Oberhand haben, dann wäre es doch schön, wenn diese sich jedenfalls einmal das nötige Wissen anlesen würden, bevor sie es herumposaunen. (Wer sich angesprochen fühlt, darf sich jetzt gerne aufregen!)
    Ein Blick ins Urheber-Gesetz von 2003 (Neufassung) sagt im §53 folgendes:
    Zitat Zitat von Urheber-Gesetz §53
    (1)Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
    Demnach ist es nicht nur zulässig, sich für den Privatgebrauch Mitschnitte von Radio- oder Fernsehsendungen selbst herzustellen, sondern sogar diese zum gleichen Zweck zu vervielfältigen oder sogar, sich diese durch eine dritte Person vervielfältigen zu lassen!!!

    Damit dürften jetzt wohl die richtigen Rahmenbedingungen für die entstandene Diskussion geschaffen sein.
    Ich frage daher nochmal nach, ob jemand zufällig diesen Bericht auf N3, gesendet am 01.09.2006 um 20:15, mit dem Titel "Norddeutsche Katastrophen - Die Südheide in Flammen", aufgezeichnet hat und diese Aufnahme nicht mehr braucht oder sie mir einmal ausleihen würde. In diesem Fall bitte eine PM an mich.

    Herzliche Grüße,
    Funkwart

  2. #2
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    1. Wie viele Threads zum Thema wollen wir eigentlich noch öffnen?!?

    2. Schau mal hier.

    3. Kann ein Mod den Thread hier mal mit diesem hier zusammenführen?

    Soweit das Wort zum Sonntag.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  3. #3
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    Zitat Zitat von funkwart
    Da Quietschphone einfach den vorherigen Thread nach dem eigenen Posten einer unwahren Aussage geschlossen hat, muss ich hier einen weiteren Thread aufmachen, denn das möchte ich so nicht hingestellt lassen.
    Servus!

    Du musst überhaupt nichts, denn ich hatte im anderen Beitrag geschrieben, dass ich per PN erreichbar bin, falls es Beschwerden gibt und/oder der TE (also in dem Fall Du) es ausdrücklich wünscht, dass ich den Beitrag wieder öffne.
    Ich habe bisher keine PN erhalten...
    Ausserdem habe ich den Beitrag nicht nach dem posten einer, Deiner Ansicht nach, unwahren Aussage meinerseits geschlossen, sonder einzig und allein aus dem Grund, dass der Beitrag bzw. die Diskussion in demselbigen nicht ausartet, das hab' ich auch so geschrieben.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    Moin alle,

    ich habe gerade eine sehr interessante Aussage gefunden auf der Internetseite des NDR, dort beim Mitschnittservice. Dort wird wörtlich geschrieben:
    Zitat Zitat von NDR-Mitschnittservice
    Gemäß §53 des UrhG kann jede Privatperson einen Sendemitschnitts bestellen, soweit die Nutzung ausschließlich im persönlichen Bereich liegt. Die Aufwandsentschädigung für die Einzelanfertigung einer Sendekopie zu rein privater Nutzung (innerhalb Deutschlands), liegt bei € 35,-. Für eine Verwendung nicht privater Art, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
    Noch deutlicher geht es ja schon gar nicht mehr. Die beziehen sich exakt auf den von mir zitierten Gesetzestext und fertigen im Auftrag einen für rein private Zwecke gemachten Mitschnitt einer Sendung an. Dafür dürfen sie dann auch lediglich eine Aufwandsentschädigung nehmen. Das ist dann kein echter Verkauf, sondern nur eine Privatkopie, für die eine Erstattung der Auslagen und des Aufwandes gezahlt wird. Die machen also nichts anderes als jemand, der für jemand anderen eine Kopie einer Sendung macht.
    Es steht ja auch da, dass für andere, nicht-private Zwecke ein extra Angebot erstellt wird (hier ist es dann ein offizieller Verkauf).

    Gruß,
    Funkwart

  5. #5
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    @funkwart: Nur, dass sich hier die Frage nicht stellt, ob sie es dürfen, da sie die Rechte schon zum Zeitpunkt der Austrahlungen besaßen, werden sie diese ach danach noch haben ;)

    Und das die dafür nur eine "Aufwandsentschädigung" nehmen, liegt einzig und allein darin, dass die keinen so großen "wirbel" um Privatkopieen machen, wenn du da als Ausbilder in ner kleinen Ortswehr anfragst, wirste wohl auch nur die Aufwandsentschädigung zahlen ;)... kleinere Öffentlich Rechtliche Sender halt eben... bei ARD und ZDF sitzt man dafür ja auch in der ersten Reihe :/

    MfG Fabsi

  6. #6
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    227
    Halo Leute

    Ich möchte euch mal ein Praxisbeispiel von mir zeigen:

    Ich wollte von RTL einen Downloadlink für die Reportage Kinderzimmerbrand ( http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell_v...=0&stream=ms_h ) haben, um es bei der Brandschutzerziehung von Erwachsenen einzusetzen. Nach einer Email an RTL bekam ich folgende Antwort:
    Zitat Zitat von RTL
    RTL selbst fertigt keine Videomitschnitte unserer Sendungen an oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Von folgenden Sendungen können entgeltliche Videokopien über unten aufgeführte externe Anbieter in einem Zeitraum von 6 bis zu 8 Wochen ab Sendedatum erstellt werden:
    Talksendungen, Magazine, Sportveranstaltungen und Beiträge mit berichterstattendem, dokumentierendem oder ereignisbezogenem Charakter sowie unsere Nachrichten.

    Nach einer weiteren Anfrage per E-Mail ob ich es mir denn Speichern dürfte und es im rahmen der Brandschutzerziehung abspielen dürfte bekam ich folgende Antwort:
    Zitat Zitat von RTL
    Lieber Hr. xxxx,

    das geht in Ordnung.

    Beste Grüße,
    So gesehen sollte man einfach beim entsprechenden Sender anfragen ob man es darf und schon hat mann gewissheit..

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von Maddin
    So gesehen sollte man einfach beim entsprechenden Sender anfragen ob man es darf und schon hat mann gewissheit..
    Danke... endlich mal jemand der noch einfach fragen kann, ohne direkt mit paragraphen um sich schmeißen zu müssen, die zwar richtig sind, aber jedoch mit einer kleinen Anfrage hinfällig gemacht werden...

    MfG Fabsi

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