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Thema: Weitergabe privat aufgenommener Fernsehbeiträge

  1. #16
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Du kannst ja gerne mal bei N3 nachfragen.
    Die haben sicher auch genug Juristen die dir dann sagen, nix kopieren, aber du kannst es gern bei uns kaufen, so wie es damals Endemol zu mir gesagt hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
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    10.12.2001
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    Zitat Zitat von funkwart
    Da Quietschphone einfach den vorherigen Thread nach dem eigenen Posten einer unwahren Aussage geschlossen hat, muss ich hier einen weiteren Thread aufmachen, denn das möchte ich so nicht hingestellt lassen.
    Servus!

    Du musst überhaupt nichts, denn ich hatte im anderen Beitrag geschrieben, dass ich per PN erreichbar bin, falls es Beschwerden gibt und/oder der TE (also in dem Fall Du) es ausdrücklich wünscht, dass ich den Beitrag wieder öffne.
    Ich habe bisher keine PN erhalten...
    Ausserdem habe ich den Beitrag nicht nach dem posten einer, Deiner Ansicht nach, unwahren Aussage meinerseits geschlossen, sonder einzig und allein aus dem Grund, dass der Beitrag bzw. die Diskussion in demselbigen nicht ausartet, das hab' ich auch so geschrieben.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #18
    Registriert seit
    07.09.2003
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    694
    Moin alle,

    ich habe gerade eine sehr interessante Aussage gefunden auf der Internetseite des NDR, dort beim Mitschnittservice. Dort wird wörtlich geschrieben:
    Zitat Zitat von NDR-Mitschnittservice
    Gemäß §53 des UrhG kann jede Privatperson einen Sendemitschnitts bestellen, soweit die Nutzung ausschließlich im persönlichen Bereich liegt. Die Aufwandsentschädigung für die Einzelanfertigung einer Sendekopie zu rein privater Nutzung (innerhalb Deutschlands), liegt bei € 35,-. Für eine Verwendung nicht privater Art, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
    Noch deutlicher geht es ja schon gar nicht mehr. Die beziehen sich exakt auf den von mir zitierten Gesetzestext und fertigen im Auftrag einen für rein private Zwecke gemachten Mitschnitt einer Sendung an. Dafür dürfen sie dann auch lediglich eine Aufwandsentschädigung nehmen. Das ist dann kein echter Verkauf, sondern nur eine Privatkopie, für die eine Erstattung der Auslagen und des Aufwandes gezahlt wird. Die machen also nichts anderes als jemand, der für jemand anderen eine Kopie einer Sendung macht.
    Es steht ja auch da, dass für andere, nicht-private Zwecke ein extra Angebot erstellt wird (hier ist es dann ein offizieller Verkauf).

    Gruß,
    Funkwart

  4. #19
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    5.311
    @funkwart: Nur, dass sich hier die Frage nicht stellt, ob sie es dürfen, da sie die Rechte schon zum Zeitpunkt der Austrahlungen besaßen, werden sie diese ach danach noch haben ;)

    Und das die dafür nur eine "Aufwandsentschädigung" nehmen, liegt einzig und allein darin, dass die keinen so großen "wirbel" um Privatkopieen machen, wenn du da als Ausbilder in ner kleinen Ortswehr anfragst, wirste wohl auch nur die Aufwandsentschädigung zahlen ;)... kleinere Öffentlich Rechtliche Sender halt eben... bei ARD und ZDF sitzt man dafür ja auch in der ersten Reihe :/

    MfG Fabsi

  5. #20
    Registriert seit
    30.01.2004
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    227
    Halo Leute

    Ich möchte euch mal ein Praxisbeispiel von mir zeigen:

    Ich wollte von RTL einen Downloadlink für die Reportage Kinderzimmerbrand ( http://www.rtl.de/news/rtl_aktuell_v...=0&stream=ms_h ) haben, um es bei der Brandschutzerziehung von Erwachsenen einzusetzen. Nach einer Email an RTL bekam ich folgende Antwort:
    Zitat Zitat von RTL
    RTL selbst fertigt keine Videomitschnitte unserer Sendungen an oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Von folgenden Sendungen können entgeltliche Videokopien über unten aufgeführte externe Anbieter in einem Zeitraum von 6 bis zu 8 Wochen ab Sendedatum erstellt werden:
    Talksendungen, Magazine, Sportveranstaltungen und Beiträge mit berichterstattendem, dokumentierendem oder ereignisbezogenem Charakter sowie unsere Nachrichten.

    Nach einer weiteren Anfrage per E-Mail ob ich es mir denn Speichern dürfte und es im rahmen der Brandschutzerziehung abspielen dürfte bekam ich folgende Antwort:
    Zitat Zitat von RTL
    Lieber Hr. xxxx,

    das geht in Ordnung.

    Beste Grüße,
    So gesehen sollte man einfach beim entsprechenden Sender anfragen ob man es darf und schon hat mann gewissheit..

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  6. #21
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Maddin
    So gesehen sollte man einfach beim entsprechenden Sender anfragen ob man es darf und schon hat mann gewissheit..
    Danke... endlich mal jemand der noch einfach fragen kann, ohne direkt mit paragraphen um sich schmeißen zu müssen, die zwar richtig sind, aber jedoch mit einer kleinen Anfrage hinfällig gemacht werden...

    MfG Fabsi

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