Hallo,

Um es kurz zusammenzufassen:
Du kannst im Prinzip jederzeit austreten (Mit der folge das du deine Freistellung automatisch verlierst) oder auch ohne Austritt deine Freistellung zurückgeben. Es gibt zwar eine eine Kündigungsfrist (zum vollen vierteljahr), aber davon wird nur seltenst Gebrauch gemacht werden. Diese soll ja nur verhindern, das zb. IM EINSATZ, bzw wenn ein solcher abzusehen ist, die Helfer die Klamotten hinschmeissen...

Sobald deine Freistellung weg ist, unterliegst du wieder der Wehrpflicht!
Und du hast, sofern du die VOLLEN 6 Jahre noch nicht abgeleistet hast, die Pflicht den Grundwehrdienst abzuleisten.
Die Altersgrenze hierfür IST 32 Jahre!!! Die Altersgrenze von 23/25 Jahren gilt nur für Personen, DIE NIEMALS VERPFLICHTET WAREN.

Wenn du deine Freistellung vorzeitig zurückgibst, MUSST DU DEN VOLLEN Grundwehrdienst ableisten. Eine Anrechnung der Dienstzeit erfolgt NICHT!

Eine Anrechnung der Dienstzeit kann nur dann erfolgen, wenn die Rücknahme der Freistellung aus Gründen erfolgt, die der Freigestellte NICHT SELBST zu vertreten hat. Zb. weil seine Dienststelle geschlossen wird und in zumutbarer Entfernung keine weiteren Freistellungsplätze mehr vorhanden sind.
Dann wird pro Jahr Dienst der GWD um 1,5 Monate gekürzt, allerdings nur wenn die Freistellung bereits eine gewisse Mindestzeit gedauert hat.
(Dieser EXTREM SELTENE Umstand führt aber sowieso in der Regel dazu, das auf eine Einberufung für die Restzeit verzichtet wird... Was ja auch Ok ist, da es ja ebend nicht an dem Betroffenen selbst liegt, das er keinen Freistellungsplatz mehr hat)

Dieses sollte dir bewusst sein, bevor du die Freistellung aufgibst.
Ein wechsel der Organisation, wenn du dich zb. bei der jetzigen nicht wohl fühlst, ist in der Regel aber relativ problemlos möglich, aber hier kommt es darauf an, den Verwaltungsweg und die Reihenfolge einzuhalten.

Gruß
Carsten