Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 25

Thema: Verpflichtung kündigen?

  1. #1
    Florian1986 Gast

    Verpflichtung kündigen?

    Hallo,

    kann man eine verpflichtung kündigen? oder kommt man da garnicht oder irgendwie anders raus?

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von Florian1986
    Hallo,

    kann man eine verpflichtung kündigen? oder kommt man da garnicht oder irgendwie anders raus?
    Vielleicht sagst du uns noch worum es geht?!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
    Florian1986 Gast
    ich habe mich beim malteser beim Katastrophenschutz für 6 Jahre verpflichtet und da ich aus den Verein austreten möchte möchte ich auch aus der Verpflichtung raus und weiß net so genau wie das geht

  4. #4
    Florian1986 Gast
    als Wehrersatzdienst

  5. #5
    Registriert seit
    19.03.2006
    Beiträge
    118
    Also du gehst am besten zu deinen Vorgesetzten und fragst den, oder du gibst ihm eine Schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft. Aber die restliche Zeit musst du halt dann noch bei der Bundeswehr oder einer andren HiOrg ableisten.

    Gruß SEG

  6. #6
    Florian1986 Gast
    Alles klar. danke. besteht wohl die möglichkeit mich dann ausmustern zu lassen oder nehmen die mich auf jeden fall?

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    wende Dich am besten an das für Dich zuständige Kreiswehrersatzamt. Dort kann man Dir sicherlich beratend helfen.

    Allerdings gehe ich davon aus, dass, wenn Du die Verpflichtung auflöst, die komplette Zeit bei der Bundeswehr ableisten musst.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (01.09.2006 um 12:02 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
    19.03.2006
    Beiträge
    118
    Schau mal am besten hier: http://www.bundeswehr.de/

    und dann bei Suchbegriff Musterung eingeben

  9. #9
    Florian1986 Gast
    Danke

  10. #10
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    hab noch mal gegooglet.

    Guggst Du hier

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Um es kurz zusammenzufassen:
    Du kannst im Prinzip jederzeit austreten (Mit der folge das du deine Freistellung automatisch verlierst) oder auch ohne Austritt deine Freistellung zurückgeben. Es gibt zwar eine eine Kündigungsfrist (zum vollen vierteljahr), aber davon wird nur seltenst Gebrauch gemacht werden. Diese soll ja nur verhindern, das zb. IM EINSATZ, bzw wenn ein solcher abzusehen ist, die Helfer die Klamotten hinschmeissen...

    Sobald deine Freistellung weg ist, unterliegst du wieder der Wehrpflicht!
    Und du hast, sofern du die VOLLEN 6 Jahre noch nicht abgeleistet hast, die Pflicht den Grundwehrdienst abzuleisten.
    Die Altersgrenze hierfür IST 32 Jahre!!! Die Altersgrenze von 23/25 Jahren gilt nur für Personen, DIE NIEMALS VERPFLICHTET WAREN.

    Wenn du deine Freistellung vorzeitig zurückgibst, MUSST DU DEN VOLLEN Grundwehrdienst ableisten. Eine Anrechnung der Dienstzeit erfolgt NICHT!

    Eine Anrechnung der Dienstzeit kann nur dann erfolgen, wenn die Rücknahme der Freistellung aus Gründen erfolgt, die der Freigestellte NICHT SELBST zu vertreten hat. Zb. weil seine Dienststelle geschlossen wird und in zumutbarer Entfernung keine weiteren Freistellungsplätze mehr vorhanden sind.
    Dann wird pro Jahr Dienst der GWD um 1,5 Monate gekürzt, allerdings nur wenn die Freistellung bereits eine gewisse Mindestzeit gedauert hat.
    (Dieser EXTREM SELTENE Umstand führt aber sowieso in der Regel dazu, das auf eine Einberufung für die Restzeit verzichtet wird... Was ja auch Ok ist, da es ja ebend nicht an dem Betroffenen selbst liegt, das er keinen Freistellungsplatz mehr hat)

    Dieses sollte dir bewusst sein, bevor du die Freistellung aufgibst.
    Ein wechsel der Organisation, wenn du dich zb. bei der jetzigen nicht wohl fühlst, ist in der Regel aber relativ problemlos möglich, aber hier kommt es darauf an, den Verwaltungsweg und die Reihenfolge einzuhalten.

    Gruß
    Carsten

  12. #12
    Florian1986 Gast
    danke DG3YCS. wenn ich dann wehrpflichtig bin muss ich doch noch gemustert werden oder? oder werde ich gezogen egal was ich hab (brille, allergie , übergewicht).

  13. #13
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Dieses sollte dir bewusst sein, bevor du die Freistellung aufgibst.
    Ein wechsel der Organisation, wenn du dich zb. bei der jetzigen nicht wohl fühlst, ist in der Regel aber relativ problemlos möglich, aber hier kommt es darauf an, den Verwaltungsweg und die Reihenfolge einzuhalten.
    Rischtisch!
    Waurm willst Du denn Deine Verpflichtung aufgeben? Vielleicht gibt es ja auch noch andere Lösungen...

    Zitat Zitat von Florian1986
    danke DG3YCS. wenn ich dann wehrpflichtig bin muss ich doch noch gemustert werden oder? oder werde ich gezogen egal was ich hab (brille, allergie , übergewicht).
    Gemustert wirst Du sowieso. Du kannst Dich ja auch erst freistellen lassen, wenn Du wehrpflichtig wirst. Sollte Dich Dein Gesundheitszustand geändert haben, gibt es bestimmt die Möglichkeit einer Nachuntersuchung.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Zitat Zitat von Florian1986
    danke DG3YCS. wenn ich dann wehrpflichtig bin muss ich doch noch gemustert werden oder? oder werde ich gezogen egal was ich hab (brille, allergie , übergewicht).
    Hi.

    Wie unsere "RKL- Kennfarbe Blau" schon richtig schrieb, gemustert wirst du auf jeden Fall, sofern du noch nicht gemusterst wurdest.
    Wenn du natürlich Untauglich bist, dann wirst du auch nicht gezogen!
    Brille und Allergie sind übrigends KEINE Gründe für eine Untauglichkeit, ausser du bist auch mit Brille fast blind...
    Übergewicht nur wenn es wirklich schon Krankhaft ist!

    Im Übrigen bekommen heutzutage viel mehr "Anwärter" den Tauglichkeitsgrad2 als früher, denn damals wurde oft im Zweifelsfall T3 vergebne, wenn man auch hätte T2 vergeben können. Eher aus vorsicht, denn objektiv änderte sich für den WDL nicht viel, er hatte halt vorsichtshalber ein paar Einschränkungen bzw. war von gewissen Dingen befreit. Dienstpflichtig war er.

    Heute währe er aber ohne T2 untauglich, also von der Dienstpflicht befreit, daher werden die Kriterien strenger ausgelegt.
    Profitiert haben viele die nach alter Regelung T3 gemustert wurden, aber nicht vor änderung der Richtlinien eingezogen wurden...

    Wenn nicht ein Facharzt wegen einer Einschränkung ganz klar zu dir Sagt:
    Damit bist du Untauglich, dann würde ich darauf nicht spekulieren...

    Natürlich kannst du hoffen, aber dann musst du bereit sein, auch tatsächlich den GWD oder ZD abzuleisten. Eine erneute Freistellung dürfte dann fast unmöglich sein!

    Gruß
    Carsten

  15. #15
    Florian1986 Gast
    ich komme mit meine chef bei der organisation nicht mehr klar und hab auch eigentlich keine zeit mehr dafür. dies liegt aber an der organisation und nicht an der verpflichtung. und da ich aus der organisation raus möchte, möchte ich nach möglichkeit auch aus der verpflichtung raus

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •