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Thema: Verpflichtung kündigen?

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  1. #5
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    Moin moin,

    wende Dich am besten an das für Dich zuständige Kreiswehrersatzamt. Dort kann man Dir sicherlich beratend helfen.

    Allerdings gehe ich davon aus, dass, wenn Du die Verpflichtung auflöst, die komplette Zeit bei der Bundeswehr ableisten musst.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (01.09.2006 um 12:02 Uhr)

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