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Thema: Infos über "Zieh-Fix"

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  1. #25
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    Zitat Zitat von Blinky
    Unserere Führung möchte es halt nicht, wegen der rechtlichen Sache wann darf man öffnen, wann nicht. Das ist der Grund warum unsere Führung sich dagegen streubt.

    Dann heißt es warten bis Vollzugsbeamter da ist. Bei uns sind einige Führungskräfte zu Vollzugsbeamten bestellt, aber das sind ja nicht gerade viele.

    Blinky
    Bei dem Einsatzstichwort "Person hinter verschlossener Tür" werden von der Leitstelle verschiedene Fachdienste alarmiert:

    * Polizei
    * Notarzt
    * Rettungswagen
    * Feuerwehr
    * Sanitäter vor Ort (soweit es diesen Dienst gibt)

    Einsatzanlässe
    Ein PhvT Einsatz beginnt immer mit einem Notruf. Dabei können die Anlässe verschieden sein. Beispielhaft kann es sich um eine Person handeln, die sich in suizidaler Absicht eingeschlossen hat oder besorgte Angehörige rufen an und melden, dass sich ihr Angehöriger tagelang nicht gemeldet hat und die Nachbarn nicht in die Wohnung gelangen können.

    Erstmaßnahmen
    Häufig trifft die örtliche Feuerwehr als erstes an der Einsatzstelle ein. In Einsatzbereichen mit "Sanitäter vor Ort" können auch diese als erstes eintreffen. Zu den Erstmaßnahmen gehört auf jeden Fall eine gründliche Erkundung.

    * Treffen die Angaben aus der Einsatzmeldung zu?
    * Ist eine Person in Gefahr?
    * Droht Lebensgefahr?

    Je nach Ergebnis der Erkundung und der Beantwortung dieser Fragen kann entschieden werden, ob eine sofortige Wohnungsöffnung unter Anwendung von Gewalt, z.B. durch Einschlagen eines Fensters, Aufhebeln einer Wohnungstür, etc. notwendig ist oder ob andere weniger Schaden anrichtende Maßnahmen z.B. das Öffnen der Tür mit Spezialwerkzeug (Zieh-Fix) abgewartet werden kann.
    Immer dann, wenn objektiv das Leben einer Person in Gefahr ist oder angenommen werden muss, dass Menschenleben in Gefahr sein könnten, wird man sich zu einem schnellen Zugriff entscheiden. Es gilt immer, das höherwertige Rechtsgut (hier das Menschenleben) zu schützen (Rechtfertigender Notstand).

    Weitere Maßnahmen
    Meistens treffen Rettungsdienst, Notarzt und Polizei dann ein, wenn bereits Erstmaßnahmen erfolgt sind. Notarzt und RTW-Besatzung übernehmen dann die medizinische Versorgung der betroffenen Person. Die Polizei wird dann ihre fachlichen Aufgaben zur Aufklärung und Spurensicherung wahrnehmen. Je nach Einsatzergebnis kann es notwendig werden, weitere Fachkräfte, wie z.B. Notfallseelsorger, Bestatter und/ oder Tischler hinzu zu ziehen.

    Beenden des Einsatzes
    Für das medizinische Personal ist der Einsatz beendet, wenn die betroffene Person keiner Versorgung bedarf oder sie zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert wurde. Wenn keine Maßnahmen mehr zur Zugangssicherung und / oder technische Hilfe erforderlich sind, kann die Feuerwehr die Einsatzstelle an die Polizei übergeben. Müssen z.B. noch die Tür oder Fenster gesichert werden, kann die Polizei die Feuerwehr bitten diese Maßnahmen auszuführen. Sind in der Regel nicht vorgehaltene Spiezialwerzeuge oder -materialien erforderlich, so kann die Polizei auch eine Fachfirma, z.B. eine Tischlerei damit beauftragen. Erst, wenn die Wohnungssicherung gegeben ist, kann die Polizei den Einsatz beenden. Langwieriger wird ein Einsatz, wenn Menschelben zu beklagen sind. Denn dann muss die Todesfeststellung dokumentiert, die Einsatzstelle gesichert, die Leiche abtransportiert und die Umstände durch die Polizei ermittelt werden.

    Quelle: www.drk-hoerstel.de


    In so einem Fall wird meistens die Tür durch die FW oder den SvO geöffnet, derjenigen Organisation die als erstes am Einstazort ist.


    Mfg
    Geändert von Chr881986 (16.03.2007 um 22:29 Uhr)

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